Betreff
Berufung des Stadtwehrleiters in das Ehrenbeamtenverhältnis
Vorlage
221/BM/19-24
Art
BV-BM

Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde beschließt die Berufung des Kameraden David Leseberg mit Wirkung zum 04.02.2022 in das Ehrenbeamtenverhältnis als Stadtwehrleiter der Stadt Wanzleben - Börde für die Dauer von sechs Jahren.


Gemäß § 15 Absatz 1 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes Land Sachsen-Anhalt wird eine Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde durch einen Gemeindewehrleiter geleitet. In Gemeinden mit der Bezeichnung Stadt führt der Gemeindewehrleiter die Bezeichnung Stadtwehrleiter. Nach § 15 Absatz 3 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes Land Sachsen-Anhalt werden Gemeindewehrleiter und ihre Stellvertreter von den Ortswehrleitern des jeweiligen Zuständigkeitsbereiches vorgeschlagen. Gemeindewehrleiter und ihre Stellvertreter müssen fachlich geeignete Mitglieder im Einsatzdienst ihrer Feuerwehr sein.

 

Auf Grund der Beendigung des Ehrenbeamtenverhältnisses von Stadtwehrleiter Burkhard Wegner mit dem Ablauf des 03.02.2022 ist eine Neuwahl der Funktion „Stadtwehrleiter“ notwendig. Für die Funktion steht der derzeitige Stadtwehrleiter nach eigener Entscheidung nicht mehr zur Verfügung. Die Ortswehrleiter der Stadt Wanzleben - Börde schlugen im Rahmen der Vorschlagswahl am 11.10.2021 einstimmig den Kameraden David Leseberg für die Funktion des Stadtwehrleiters vor. Weitere Bewerber waren nicht zu verzeichnen.

 

Mit Datum vom 15.10.2021 wurde der Landkreis Börde als Aufsichtsbehörde zur Funktionseinsetzung angehört. Im Anschreiben vom 20.10.2021, Posteingang in der Stadt Wanzleben - Börde am 27.10.2021, bestätigt der Landkreis Börde die fachliche Voraussetzung des Kameraden Leseberg. Schlussfolgernd kann dem Kameraden die Funktion übertragen werden.

 

Nach § 15 Absatz 3 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes Land Sachsen-Anhalt werden Gemeindewehrleiter und ihre Stellvertreter durch den Träger der Feuerwehr für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen.


Finanzierung:  Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt: Der Stadtwehrleiter erhält gemäß der Satzung zur Entschädigung für ehrenamtlich Tätige der Stadt Wanzleben - Börde eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 305,00 Euro. Die Kosten sind in der jährlichen Haushaltsplanung unter der Haushaltsstelle 1.2.6.00.542100 eingeplant.