Betreff
Abwägungsbeschluss B-Plan "Nördlich des Ampfurther Weges" OT Stadt Wanzleben
Vorlage
222/BM/19-24
Art
BV-BM

Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde fasst den Abwägungsbeschluss zum Entwurf des B-Planes "Nördlich des Ampfurther Weges" der Stadt Wanzleben - Börde OT Stadt Wanzleben gemäß § 1 Abs. 7 BauGB.


Die im Ergebnis der Beteiligungen nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB zum Entwurf des
B-Planes (Stand Juli 2021) vorgebrachten Anregungen und Hinweise in den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind in der anliegenden Abwägungsübersicht (Seite 1 bis 13) als Anlage zum Abwägungsbeschluss angefügt.


Von der Öffentlichkeit wurden keine Hinweise und Anregungen vorgebracht.

Die Abwägungsentscheidung erfolgte mit folgenden Ergebnissen:

teilweise berücksichtigt werden Anregungen von:

- Landesverwaltungsamt

- Landkreis Börde


Die Abwägungsübersicht (bestehend aus den Seiten 1 bis 13) wird Bestandteil des Abwägungsbeschlusses.

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Behörden deren Anregungen und Hinweise den Inhalt des B-Planes wesentlich berühren, vom Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe Kenntnis zu geben.


Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde hat am 04.03.2021 die Aufstellung des B-Planes "Nördlich des Ampfurther Weges" in der Ortschaft Stadt Wanzleben beschlossen. Da die Voraussetzungen für eine Durchführung im Verfahren nach § 13a BauGB i. V. m. § 13b BauGB vorliegen, wurde es auf dieser Grundlage fortgeführt.

Die Durchführung des Bauleitplanverfahrens soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen mit der Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes (WA) gemäß § 4 BauNVO für die Errichtung von Wohnhäusern schaffen.

 

Der vom Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde in der öffentlichen Sitzung am 23.09.2021 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes "Nördlich des Ampfurther Weges" der Stadt Wanzleben - Börde OT Stadt Wanzleben sowie der Entwurf der Begründung lagen in der Zeit vom 04. November 2021 bis einschließlich 06. Dezember 2021 öffentlich aus. Zeitgleich waren die Unterlagen auf der Internetseite der Stadt Wanzleben - Börde unter „Bekanntmachungen“ einsehbar.

 

Die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte mit Anschreiben vom 24.09.2021.

 

Als nächster Verfahrensschritt erfolgt die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gemäß § 1 Abs. 7 BauGB.

 


Anlagenverzeichnis:
Abwägungstabelle B-Plan „Nördlich des Ampfurther Weges“