Der Stadtrat der
Stadt Wanzleben - Börde fasst den Abwägungsbeschluss zum Entwurf des B-Planes
"Nördlich des Ampfurther Weges" der Stadt Wanzleben - Börde OT Stadt
Wanzleben gemäß § 1 Abs. 7 BauGB.
Die im Ergebnis der Beteiligungen nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB zum Entwurf
des
B-Planes (Stand Juli 2021) vorgebrachten Anregungen und Hinweise in den
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind in
der anliegenden Abwägungsübersicht (Seite 1 bis 13) als Anlage zum
Abwägungsbeschluss angefügt.
Von der Öffentlichkeit wurden keine Hinweise und Anregungen vorgebracht.
Die
Abwägungsentscheidung erfolgte mit folgenden Ergebnissen:
teilweise
berücksichtigt werden Anregungen von:
-
Landesverwaltungsamt
- Landkreis Börde
Die Abwägungsübersicht (bestehend aus den Seiten 1 bis 13) wird Bestandteil des
Abwägungsbeschlusses.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Behörden deren Anregungen und Hinweise den Inhalt des B-Planes wesentlich berühren, vom Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe Kenntnis zu geben.
Der Stadtrat der
Stadt Wanzleben - Börde hat am 04.03.2021 die Aufstellung des B-Planes
"Nördlich des Ampfurther Weges" in der Ortschaft Stadt Wanzleben
beschlossen. Da die Voraussetzungen für eine Durchführung im Verfahren nach §
13a BauGB i. V. m. § 13b BauGB vorliegen, wurde es auf dieser Grundlage
fortgeführt.
Die Durchführung des
Bauleitplanverfahrens soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen mit der
Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes (WA) gemäß § 4 BauNVO für die
Errichtung von Wohnhäusern schaffen.
Der vom Stadtrat der
Stadt Wanzleben - Börde in der öffentlichen Sitzung am 23.09.2021 gebilligte
und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes "Nördlich des
Ampfurther Weges" der Stadt Wanzleben - Börde OT Stadt Wanzleben sowie der
Entwurf der Begründung lagen in der Zeit vom 04. November 2021 bis
einschließlich 06. Dezember 2021 öffentlich aus. Zeitgleich waren die
Unterlagen auf der Internetseite der Stadt Wanzleben - Börde unter
„Bekanntmachungen“ einsehbar.
Die Beteiligung der
berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2
BauGB erfolgte mit Anschreiben vom 24.09.2021.
Als nächster Verfahrensschritt erfolgt die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gemäß § 1 Abs. 7 BauGB.
Anlagenverzeichnis:
Abwägungstabelle B-Plan „Nördlich des Ampfurther Weges“