Betreff
Abwägungsbeschluss B-Plan ehemalige Kleingartenanlage "Vogelsang" OT Stadt Seehausen
Vorlage
224/BM/19-24
Art
BV-BM

Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde fasst den Abwägungsbeschluss zum Entwurf des B-Planes ehemalige Kleingartenanlage "Vogelsang" der Stadt Wanzleben - Börde OT Stadt Seehausen gemäß § 1 Abs. 7 BauGB.

 

Die im Ergebnis der Beteiligungen nach 3 (2) und § 4 (2) BauGB zum Entwurf des B-Planes (Stand August 2021) vorgebrachten Anregungen und Hinweise in den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind in der anliegenden Abwägungsübersicht (Seite 1 bis 10) als Anlage zum Abwägungsbeschluss angefügt.

Von der Öffentlichkeit wurden keine Hinweise und Anregungen vorgebracht.

Die Abwägungsentscheidung erfolgte mit folgenden Ergebnissen:

teilweise berücksichtigt werden Anregungen von:

- Landkreis Börde

Die Abwägungsübersicht (bestehend aus den Seiten 1 bis 10) wird Bestandteil des Abwägungsbeschlusses.

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Behörden deren Anregungen und Hinweise den Inhalt des B-Planes wesentlich berühren, vom Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe Kenntnis zu geben.

 


Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde hat am 23.09.2021 die Aufstellung des B-Planes ehemalige Kleingartenanlage "Vogelsang" in der Ortschaft Stadt Seehausen beschlossen. Das Verfahren wird nach § 13a BauGB i. V. m. § 13b BauGB durchgeführt, eine Umweltprüfung wird nicht durchgeführt.

Die Durchführung des Bauleitplanverfahrens soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen mit der Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes (WA) gemäß § 4 BauNVO für die Errichtung von ca. 5 Wohnhäusern schaffen.

 

Der vom Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde in der öffentlichen Sitzung am 23.09.2021 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes ehemalige Kleingartenanlage "Vogelsang" in der Ortschaft Stadt Seehausen sowie der Entwurf der Begründung lagen in der Zeit vom 04.11.2021 bis einschließlich 06.12.2021 öffentlich aus. Zeitgleich waren die Unterlagen auf der Internetseite der Stadt Wanzleben - Börde unter „Bekanntmachungen“ einsehbar.

 

Die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte mit Anschreiben vom 24.09.2021.

 

Als nächster Verfahrensschritt erfolgt die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gemäß § 1 Abs. 7 BauGB.

 


Anlagenverzeichnis:
Abwägungstabelle B-Plan ehemalige Kleingartenanlage „Vogelsang“ OT Stadt Seehausen