Der Stadtrat der
Stadt Wanzleben - Börde fasst den Abwägungsbeschluss zum Entwurf des B-Planes
ehemalige Kleingartenanlage "Vogelsang" der Stadt Wanzleben - Börde
OT Stadt Seehausen gemäß § 1 Abs. 7 BauGB.
Die im Ergebnis der
Beteiligungen nach 3 (2) und § 4 (2) BauGB zum Entwurf des B-Planes (Stand
August 2021) vorgebrachten Anregungen und Hinweise in den Stellungnahmen der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind in der anliegenden
Abwägungsübersicht (Seite 1 bis 10) als Anlage zum Abwägungsbeschluss angefügt.
Von der
Öffentlichkeit wurden keine Hinweise und Anregungen vorgebracht.
Die
Abwägungsentscheidung erfolgte mit folgenden Ergebnissen:
teilweise
berücksichtigt werden Anregungen von:
- Landkreis Börde
Die
Abwägungsübersicht (bestehend aus den Seiten 1 bis 10) wird Bestandteil des
Abwägungsbeschlusses.
Der Bürgermeister
wird beauftragt, die Behörden deren Anregungen und Hinweise den Inhalt des
B-Planes wesentlich berühren, vom Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe
Kenntnis zu geben.
Der Stadtrat der
Stadt Wanzleben - Börde hat am 23.09.2021 die Aufstellung des B-Planes
ehemalige Kleingartenanlage "Vogelsang" in der Ortschaft Stadt
Seehausen beschlossen. Das Verfahren wird nach § 13a BauGB i. V. m. § 13b BauGB
durchgeführt, eine Umweltprüfung wird nicht durchgeführt.
Die Durchführung des
Bauleitplanverfahrens soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen mit der
Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes (WA) gemäß § 4 BauNVO für die
Errichtung von ca. 5 Wohnhäusern schaffen.
Der vom Stadtrat der
Stadt Wanzleben - Börde in der öffentlichen Sitzung am 23.09.2021 gebilligte
und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes ehemalige
Kleingartenanlage "Vogelsang" in der Ortschaft Stadt Seehausen sowie
der Entwurf der Begründung lagen in der Zeit vom 04.11.2021 bis einschließlich
06.12.2021 öffentlich aus. Zeitgleich waren die Unterlagen auf der
Internetseite der Stadt Wanzleben - Börde unter „Bekanntmachungen“ einsehbar.
Die Beteiligung der
berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2
BauGB erfolgte mit Anschreiben vom 24.09.2021.
Als nächster Verfahrensschritt erfolgt die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gemäß § 1 Abs. 7 BauGB.
Anlagenverzeichnis:
Abwägungstabelle B-Plan ehemalige Kleingartenanlage „Vogelsang“ OT Stadt
Seehausen