Betreff
Satzungsbeschluss B-Plan ehemalige Kleingartenanlage "Vogelsang" Stadt Seehausen
Vorlage
225/BM/19-24
Art
BV-BM

Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde beschließ den B-Plan ehemalige Kleingartenanlage "Vogelsang" der Stadt Wanzleben - Börde OT Stadt Seehausen, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B), Planungsstand Dezember 2021, als Satzung.

 

Die Begründung mit Anlagen (Satzungsfassung, Stand Dezember 2021) wird gebilligt.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 BauGB durch öffentliche Bekanntmachung in Kraft zu setzen. Dabei ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zeitgleich werden die Unterlagen ins gemeindliche Internet-Portal der Stadt eingestellt.

 


Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde hat am 23.09.2021 die Aufstellung des B-Planes ehemalige Kleingartenanlage "Vogelsang" in der Ortschaft Stadt Seehausen beschlossen. Das Verfahren wird nach § 13a BauGB i. V. m. § 13b BauGB durchgeführt, eine Umweltprüfung wird nicht durchgeführt.

Die Durchführung des Bauleitplanverfahrens soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen mit der Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes (WA) gemäß § 4 BauNVO für die Errichtung von ca. 5 Wohnhäusern schaffen.

 

Der vom Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde in der öffentlichen Sitzung am 23.09.2021 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes ehemalige Kleingartenanlage "Vogelsang" in der Ortschaft Stadt Seehausen sowie der Entwurf der Begründung lagen in der Zeit vom 04. November 2021 bis einschließlich 06. Dezember 2021 öffentlich aus. Zeitgleich waren die Unterlagen auf der Internetseite der Stadt Wanzleben - Börde unter „Bekanntmachungen“ einsehbar.

 

Die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte mit Anschreiben vom 24.09.2021.

 

Die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gemäß § 1 Abs. 7 BauGB ist erfolgt.

 

Nunmehr ist der Verfahrensschritt zur Beteiligung gemäß §§ 3 und 4 BauGB abgeschlossen.

 

Da es im Ergebnis der Abwägung zu keiner wesentlichen Änderung des B-Planes kommt, welche eine erneute Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung bedarf, kann die Satzung über den Bebauungsplan ehemalige Kleingartenanlage "Vogelsang" der Stadt Wanzleben - Börde OT Stadt Wanzleben beschlossen werden.

 


Anlagenverzeichnis:
Begründung B-Plan „Vogelsang“

Planteil B-Plan „Vogelsang“