Betreff
Berufung des stellvertretenden Ortswehrleiters der Ortsfeuerwehr Bottmersdorf in das Ehrenbeamtenverhältnis
Vorlage
228/BM/19-24
Art
BV-BM

Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde beschließt die Berufung des Kameraden Jörg Krückemeier in das Ehrenbeamtenverhältnis als stellvertretender Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Bottmersdorf für die Dauer von sechs Jahren.


Gemäß § 15 Absatz 2 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes Land Sachsen-Anhalt wird eine Ortsfeuerwehr durch einen Ortswehrleiter geleitet. Nach § 15 Absatz 3 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes Land Sachsen-Anhalt werden Ortswehrleiter und ihre Stellvertreter von den Mitgliedern im Einsatzdienst des jeweiligen Zuständigkeitsbereiches vorgeschlagen. Ortswehrleiter und ihre Stellvertreter müssen fachlich geeignete Mitglieder im Einsatzdienst ihrer Feuerwehr sein.

 

Die Einsatzkräfte der Ortsfeuerwehr Bottmersdorf schlugen im Rahmen der Vorschlagswahl am 16.10.2021, welche durch den Auslauf der Berufungszeit der Ortswehrleitung notwendig war, einstimmig den Kameraden Jörg Krückemeier für die Funktion des stellvertretenden Ortswehrleiters vor.

 

Mit Datum vom 03.11.2021 wurde der Landkreis Börde als Aufsichtsbehörde zur Funktionseinsetzung angehört. Im Anschreiben vom 17.11.2021 bestätigt der Landkreis Börde die fachliche Voraussetzung des Kameraden Krückemeier. Schlussfolgernd kann dem Kameraden die Funktion übertragen werden.

 

Nach § 15 Absatz 3 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes Land Sachsen-Anhalt werden Ortswehrleiter und ihre Stellvertreter durch den Träger der Feuerwehr für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen.


Finanzierung:

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt, da es für diese Funktion keine Aufwandsentschädigung gibt.