1. Der Stadtrat der
Stadt Wanzleben - Börde fasst den Abwägungsbeschluss zum Entwurf des B-Plans
Wohngebiet „Am Festplatz" OT Wanzleben gemäß § 1 Abs. 7 BauGB.
2. Die im Ergebnis
der Beteiligungen nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des B-Plans
Wohngebiet „Am Festplatz" (Stand August 2021) vorgebrachten Anregungen und
Hinweise in den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange entsprechen denen im Abwägungskatalog (Seite 1 bis 16) als Anlage zum
Abwägungsbeschluss.
Von der
Öffentlichkeit wurden keine Hinweise und Anregungen vorgebracht.
Die
Abwägungsentscheidung erfolgte mit folgenden Ergebnissen:
a) berücksichtigt
werden Anregungen von:
-
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
- TAV Trink- und
Abwasserverband Börde
b) teilweise
berücksichtigt werden Anregungen von:
-Landkreis Börde
3. Der
Abwägungskatalog (bestehend aus den Seiten 1 bis 16) wird Bestandteil des
Abwägungsbeschlusses.
4. Der Bürgermeister
wird beauftragt, die Behörden deren Anregungen und Hinweise den Inhalt des
B-Planes wesentlich berühren, vom Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe
Kenntnis zu geben.
5. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 und Satz 2 öffentlich bekannt zu machen.
Der Stadtrat der
Stadt Wanzleben - Börde hat am 23.09.2021 die Aufstellung des B-Plans
Wohngebiet „Am Festplatz" OT Stadt Wanzleben gemäß § 2 Abs. 1 BauGB im
beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB i.V.m § 13a BauGB beschlossen. Aus
diesem Grund war eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1
BauGB nicht erforderlich. Ebenso entfällt die Pflicht, eine Umweltprüfung nach
§ 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen und einen Umweltbericht zu erstellen.
Ziel des
Bebauungsplanes ist die Bereitstellung von Bauland zu Wohnzwecken in der
Ortschaft Stadt Wanzleben. Mit dem vorliegenden B-Plan soll Bauland für die
Errichtung von ca. 12 - 14 Eigenheimen ermöglicht werden. Das Vorhaben
entspricht dem Ziel der Stadt Wanzleben - Börde, Bauflächen zu Wohnzwecken für
den eigenen Bedarf und den Bedarf für die Bevölkerung ihres
Verflechtungsbereichs in der Ortschaft Stadt Wanzleben (entsprechend der
raumordnerischen Funktionszuweisung als Grundzentrum) zur Verfügung zu stellen.
Das zu überplanende Gebiet befindet sich am südlichen Rand des Ortsteiles Stadt
Wanzleben. Das Plangebiet bindet östlich direkt an die bebaute Ortslage
(Wohngebiet „Vor dem Hohen Tor“) an.
Die Durchführung des
Bauleitplanverfahrens soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen mit der
Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes (WA) gemäß § 4 BauNVO für die
Errichtung von Wohnhäusern schaffen. Die Fläche befindet sich im Außenbereich
gemäß § 35 BauGB. Zur bauplanungsrechtlichen Sicherung der Nutzung ist daher
die Aufstellung einer verbindlichen Bauleitplanung erforderlich. Mit der
vorliegenden Planung wird diese Fläche überplant.
Die
Öffentlichkeitbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde im Zeitraum vom
04.11.2021 bis 06.12.2021 durchgeführt. Parallel dazu erfolgte die
online-Beteiligung, die Unterlagen standen für den gleichen Zeitraum auf der
Homepage der Stadt Wanzleben - Börde zur Verfügung. Die Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
erfolgte mit Schreiben vom 07.10.2021.
Als nächster Verfahrensschritt erfolgt die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gemäß § 1 Abs. 7 BauGB.
Anlagenverzeichnis:
Abwägungskatalog B-Plan „Am Festplatz“ Wanzleben