Betreff
Abwägungsbeschluss 1. Änderung B-Plan Nr. 01/91 Gewerbegebiet "Hofbreite" OT ZD Klein Wanzleben
Vorlage
231/BM/19-24
Art
BV-BM

1. Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde fasst den Abwägungsbeschluss zum Entwurf der 1. Änderung des B-Plans Nr. 01/91 Gewerbegebiet „Hofbreite“ OT Zuckerdorf Klein Wanzleben gemäß § 1 Abs. 7 BauGB.

 

2. Die im Ergebnis der Beteiligungen nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des B-Plans Nr. 01/91 Gewerbegebiet „Hofbreite“ (Stand August 2021) vorgebrachten Anregungen und Hinweise in den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechen denen im Abwägungskatalog (Seite 1 bis 10) als Anlage zum Abwägungsbeschluss.

Von der Öffentlichkeit wurden keine Hinweise und Anregungen vorgebracht.

Die Abwägungsentscheidung erfolgte mit folgenden Ergebnissen:

Teilweise berücksichtigt werden Anregungen von:

-          Landkreis Börde

 

3. Der Abwägungskatalog (bestehend aus den Seiten 1 bis 10) wird Bestandteil des Abwägungsbeschlusses.

 

4. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Behörden deren Anregungen und Hinweise den Inhalt der 1. Änderung des B-Plans wesentlich berühren, vom Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe Kenntnis zu geben.

 

5. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 und Satz 2 öffentlich bekannt zu machen.

 


Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde hat am 23.09.2021 die Aufstellung der 1. Änderung des B-Plans Nr. 01/91 Gewerbegebiet „Hofbreite“ OT Zuckerdorf Klein Wanzleben gemäß § 2 Abs. 1 BauGB im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB beschlossen. Aus diesem Grund war eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß

§ 3 Abs. 1 BauGB nicht erforderlich. Ebenso entfällt die Pflicht, eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen und einen Umweltbericht zu erstellen.

 

Der Eigentümer der Fläche im Planänderungsgebiet hat einen Antrag zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/91 Gewerbegebiet „Hofbreite“ gestellt.

Er hat angrenzend an den Bebauungsplan auf dem Flurstück 660, Flur 2 sein Wohngrundstück. Das Wohngrundstück hat auf Grund seiner geringen Grundstücksgröße keine Garten- bzw. Freizeitfläche. Aufgrund dessen hat der Eigentümer des Wohngrundstückes die „Restfläche“ im Gewerbegebiet „Hofbreite“ (im Geltungsbereich des B-Planes Nr.01/91), welche unmittelbar an sein Grundstück angrenzt, von der Stadt Wanzleben - Börde erworben.

 

Der Eigentümer nutzt bereits den nördlichen Teil der Fläche als Freizeit- und Erholungsgarten, der südliche Teil der Fläche ist ungenutzt. Auf dieser hat sich eine Gehölzfläche entwickelt. Nunmehr möchte er auf der Fläche im nördlichen Teil ein Gartenzimmer mit Abstellraum und einen naturnahen Kleinbadeteich errichten.

Der südliche Teil der Fläche, auf der sich eine Gehölzfläche entwickelt hat, soll dagegen für eine ökologische und gestalterische Aufwertung des bestehenden Gewerbegebiets bzw. zur Abgrenzung des Gebietes erhalten bleiben.

 

Die derzeitigen Festsetzungen im rechtsverbindlichen B-Plan stehen der o.g. geplanten Bebauung bzw. einer Erhaltung der vorhandenen Gehölzfläche entgegen.

Für die geplante Nutzung der Fläche wie oben genannt ist die Änderung des B-Planes von einer Gewerbegebietsfläche in eine private Grünfläche erforderlich.

Nach § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB sind Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit dies für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist.

Mit der vorliegenden B-Planänderung soll die Grünfläche von derzeit ca. 430 m² auf 3.170 m² erweitert und die gewerbliche Baufläche im Gegenzug um ca. 2.740 m² reduziert werden.

 

Des Weiteren wird mit der Planänderung die Gewerbegebietsrestfläche im Ursprungsbebauungsplan, welche aufgrund ihrer Lage und ihres Flächenzuschnittes (keine Straßenanbindung) nicht als Gewerbegrundstück vermarktet werden konnte, einer sinnvollen Nutzung zugeführt.

 

Die B-Planänderung dient gemäß § 1 Abs. 6 BauGB insbesondere den zu berücksichtigenden öffentlichen Belangen, Punkt 2 Wohnbedürfnisse der Bevölkerung, Punkt 14 ausreichende Versorgung mit Grün- und Freiflächen der ortsansässigen Bevölkerung und Punkt 7 Vermeidung von Auswirkungen auf Pflanzen und Tieren.

 

Die Öffentlichkeitbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde im Zeitraum vom 04.11.2021 bis 06.12.2021 durchgeführt. Parallel dazu erfolgte die online-Beteiligung, die Unterlagen standen für den gleichen Zeitraum auf Homepage der Stadt Wanzleben - Börde zur Verfügung. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte mit Schreiben vom 07.10.2021.

 

Als nächster Verfahrensschritt erfolgt die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gemäß § 1 Abs. 7 BauGB.

 


Anlagenverzeichnis:
Abwägungskatalog 1. Änderung B-Plan Nr. 01/91 Gewerbegebiet „Hofbreite“