1. Der Stadtrat der
Stadt Wanzleben - Börde fasst den Abwägungsbeschluss zum Entwurf der 1.
Änderung des B-Plans Nr. 01/91 Gewerbegebiet „Hofbreite“ OT Zuckerdorf Klein
Wanzleben gemäß § 1 Abs. 7 BauGB.
2. Die im Ergebnis
der Beteiligungen nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des B-Plans
Nr. 01/91 Gewerbegebiet „Hofbreite“ (Stand August 2021) vorgebrachten
Anregungen und Hinweise in den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange entsprechen denen im Abwägungskatalog (Seite 1 bis 10) als
Anlage zum Abwägungsbeschluss.
Von der
Öffentlichkeit wurden keine Hinweise und Anregungen vorgebracht.
Die
Abwägungsentscheidung erfolgte mit folgenden Ergebnissen:
Teilweise
berücksichtigt werden Anregungen von:
-
Landkreis
Börde
3. Der
Abwägungskatalog (bestehend aus den Seiten 1 bis 10) wird Bestandteil des
Abwägungsbeschlusses.
4. Der Bürgermeister
wird beauftragt, die Behörden deren Anregungen und Hinweise den Inhalt der 1.
Änderung des B-Plans wesentlich berühren, vom Ergebnis der Abwägung unter
Angabe der Gründe Kenntnis zu geben.
5. Der Beschluss ist
gemäß § 2 Abs. 1 und Satz 2 öffentlich bekannt zu machen.
Der Stadtrat der
Stadt Wanzleben - Börde hat am 23.09.2021 die Aufstellung der 1. Änderung des
B-Plans Nr. 01/91 Gewerbegebiet „Hofbreite“ OT Zuckerdorf Klein Wanzleben gemäß
§ 2 Abs. 1 BauGB im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB beschlossen. Aus diesem
Grund war eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß
§ 3 Abs. 1 BauGB
nicht erforderlich. Ebenso entfällt die Pflicht, eine Umweltprüfung nach § 2
Abs. 4 BauGB durchzuführen und einen Umweltbericht zu erstellen.
Der Eigentümer der
Fläche im Planänderungsgebiet hat einen Antrag zur Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 01/91 Gewerbegebiet „Hofbreite“ gestellt.
Er hat angrenzend an
den Bebauungsplan auf dem Flurstück 660, Flur 2 sein Wohngrundstück. Das
Wohngrundstück hat auf Grund seiner geringen Grundstücksgröße keine Garten-
bzw. Freizeitfläche. Aufgrund dessen hat der Eigentümer des Wohngrundstückes
die „Restfläche“ im Gewerbegebiet „Hofbreite“ (im Geltungsbereich des B-Planes
Nr.01/91), welche unmittelbar an sein Grundstück angrenzt, von der Stadt
Wanzleben - Börde erworben.
Der Eigentümer nutzt
bereits den nördlichen Teil der Fläche als Freizeit- und Erholungsgarten, der
südliche Teil der Fläche ist ungenutzt. Auf dieser hat sich eine Gehölzfläche
entwickelt. Nunmehr möchte er auf der Fläche im nördlichen Teil ein
Gartenzimmer mit Abstellraum und einen naturnahen Kleinbadeteich errichten.
Der südliche Teil
der Fläche, auf der sich eine Gehölzfläche entwickelt hat, soll dagegen für
eine ökologische und gestalterische Aufwertung des bestehenden Gewerbegebiets
bzw. zur Abgrenzung des Gebietes erhalten bleiben.
Die derzeitigen
Festsetzungen im rechtsverbindlichen B-Plan stehen der o.g. geplanten Bebauung
bzw. einer Erhaltung der vorhandenen Gehölzfläche entgegen.
Für die geplante
Nutzung der Fläche wie oben genannt ist die Änderung des B-Planes von einer
Gewerbegebietsfläche in eine private Grünfläche erforderlich.
Nach § 1 Abs. 3 Satz
1 BauGB sind Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit dies für die
städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist.
Mit der vorliegenden
B-Planänderung soll die Grünfläche von derzeit ca. 430 m² auf 3.170 m²
erweitert und die gewerbliche Baufläche im Gegenzug um ca. 2.740 m² reduziert
werden.
Des Weiteren wird
mit der Planänderung die Gewerbegebietsrestfläche im Ursprungsbebauungsplan,
welche aufgrund ihrer Lage und ihres Flächenzuschnittes (keine
Straßenanbindung) nicht als Gewerbegrundstück vermarktet werden konnte, einer
sinnvollen Nutzung zugeführt.
Die B-Planänderung
dient gemäß § 1 Abs. 6 BauGB insbesondere den zu berücksichtigenden
öffentlichen Belangen, Punkt 2 Wohnbedürfnisse der Bevölkerung, Punkt 14
ausreichende Versorgung mit Grün- und Freiflächen der ortsansässigen
Bevölkerung und Punkt 7 Vermeidung von Auswirkungen auf Pflanzen und Tieren.
Die
Öffentlichkeitbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde im Zeitraum vom
04.11.2021 bis 06.12.2021 durchgeführt. Parallel dazu erfolgte die
online-Beteiligung, die Unterlagen standen für den gleichen Zeitraum auf
Homepage der Stadt Wanzleben - Börde zur Verfügung. Die Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
erfolgte mit Schreiben vom 07.10.2021.
Als nächster Verfahrensschritt erfolgt die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gemäß § 1 Abs. 7 BauGB.
Anlagenverzeichnis:
Abwägungskatalog 1. Änderung B-Plan Nr. 01/91 Gewerbegebiet „Hofbreite“