Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde beschließt die Berufung des Kameraden Dennis Kunert in das Ehrenbeamtenverhältnis als Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Eggenstedt für die Dauer von sechs Jahren.
Gemäß § 15 Absatz 2 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes Land Sachsen-Anhalt wird eine Ortsfeuerwehr durch einen Ortswehrleiter geleitet. Nach § 15 Absatz 3 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes Land Sachsen-Anhalt werden Ortswehrleiter und ihre Stellvertreter von den Mitgliedern im Einsatzdienst des jeweiligen Zuständigkeitsbereiches vorgeschlagen. Ortswehrleiter und ihre Stellvertreter müssen fachlich geeignete Mitglieder im Einsatzdienst ihrer Feuerwehr sein.
Die Einsatzkräfte der Ortsfeuerwehr Eggenstedt schlugen im Rahmen der Vorschlagswahl am 02.10.2021, welche durch den Auslauf der Berufungszeit der Ortswehrleitung notwendig war, den Kameraden Dennis Kunert für die Funktion des Ortswehrleiters vor.
Mit Datum vom 23.11.2021 wurde der Landkreis Börde als Aufsichtsbehörde zur Funktionseinsetzung angehört. Im Anschreiben vom 26.11.2021 bestätigt der Landkreis Börde die fachliche Voraussetzung des Kameraden Kunert. Schlussfolgernd kann dem Kameraden die Funktion übertragen werden.
Nach § 15 Absatz 3 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes Land Sachsen-Anhalt werden Ortswehrleiter und ihre Stellvertreter durch den Träger der Feuerwehr für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des vorgeschlagenen
Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt: Der
Ortswehrleiter erhält gemäß der Satzung
zur Entschädigung für ehrenamtlich Tätige der Stadt Wanzleben - Börde eine
monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 122,00 Euro. Die Kosten sind in
der jährlichen Haushaltsplanung unter der Haushaltsstelle 1.2.6.00.542100
eingeplant.