Der Stadtrat der
Stadt Wanzleben - Börde beschließt die Aufstellung des B-Planes "Südlich
des Weges zum Friedhof" in der Ortschaft Domersleben gemäß § 2 Abs. 1
BauGB im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB i. V. m § 13a und § 13
BauGB.
Der Entwurf des B-Planes „Südlich des Weges zum Friedhof " und die
Begründung werden in der beigefügten Fassung (Stand Januar 2022) bestätigt und
die Begründung wird gebilligt.
Der Entwurf des B-Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich
auszulegen. Die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange ist nach § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB durchzuführen.
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt zu machen.
Der
Flächennutzungsplan der Stadt Wanzleben - Börde sieht für die Ortschaft
Domersleben für ca. 5 neue Bauplätze im Norden der Ortschaft auf der Fläche der
ehemaligen Kleingartenanlage vor.
Das geplante Wohngebiet ist noch nicht erschlossen. Innerhalb der Ortschaft
bestehen weitere Verdichtungsmöglichkeiten für eine Bebauung, die den
Schwerpunkt der Bereitstellung von Wohnbauflächen für Domersleben bilden. Die
Inanspruchnahme der innerörtlichen Verdichtungsmöglichkeiten gestaltet sich
jedoch schwierig, da diese Flächen stabil als Gärten genutzt werden oder von
den Eigentümern für Familienangehörige vorgehalten werden. Der im
Flächennutzungsplan bilanzierte Umfang der Inanspruchnahme dieser Flächen ist
nicht bedarfsgerecht möglich.
Die Stadt Wanzleben - Börde hat daher weitere Möglichkeiten geprüft, eine
Wohnbebauung zu ermöglichen, ohne in die landwirtschaftlich genutzten Flächen
eingreifen zu müssen. Hierfür eignen sich die bisher als Gärten genutzten
Flächen südlich des Weges zum Friedhof. Der Weg zum Friedhof ist ortsüblich als
Straße ausgebaut. An den Weg grenzen im Abschnitt bis zum Eingang zum Friedhof
südlich die Flurstücke 269, 271, 273 und 274 an. Das Flurstück 274 wird bereits
als Baugrundstück genutzt. Der Geltungsbereich erstreckt sich daher auf die
Flurstücke 269 (teilweise), 271 und 273 (teilweise). Für das Flurstück 269
besteht ein konkretes Umsetzungsinteresse
durch eine junge
Familie, die aus der Ortschaft stammt und beabsichtigt wieder in
Domersleben zu
wohnen und hier zu bauen. Die Erschließung ist straßenseitig durch den Weg zum
Friedhof gewährleistet. Das Vorhandensein der Anschlüsse an die Medien der Ver-
und Entsorgung wird im Abstimmungsverfahren geprüft.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient den Belangen der Wohnbedürfnisse der
ortsansässigen Bevölkerung und der Eigentumsbildung weiter Kreise der
Bevölkerung im Sinne des § 1 Abs.
6 Nr.2 BauGB. Sie ist städtebaulich erforderlich.
Finanzierung:
Die Kosten des Bauleitplanverfahrens werden durch den
Begünstigten / Grundstückseigentümer getragen. Der Stadt entstehen keine
Kosten.
Anlagenverzeichnis:
Begründung B-Plan
„Südlich des Weges zum Friedhof“ OT Domersleben
Planteil B-Plan „Südlich des Weges zum Friedhof“ OT Domersleben