Betreff
Aufstellungsbeschluss 1. Änderung und Ergänzung B-Plan "Am See 37A" OT Stadt Seehausen
Vorlage
236/BM/19-24
Art
BV-BM

Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des B-Planes "Am See 37A“ in der Ortschaft Stadt Seehausen gemäß § 2 Abs. 1 BauGB im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB i.V. m § 13a und § 13 BauGB.

Der Entwurf der 1. Änderung des B-Planes „Am See 37A" und die Begründung werden in der beigefügten Fassung (Stand Januar 2022) bestätigt und die Begründung wird gebilligt.

Der Entwurf der 1. Änderung des B-Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist nach § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB durchzuführen.

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt zu machen.


Im Jahr 2018 wurde der Bebauungsplan "Am See 37A" im Ortsteil Stadt Seehausen auf Grundlage des Beschlusses vom 15.02.2018 aufgestellt. Der Bebauungsplan wurde am 14.06.2018 als Satzung beschlossen und trat mit öffentlicher Bekanntmachung vom 16.07.2018 in Kraft. In seiner rechtsverbindlichen Fassung umfasst er die Flurstücke 1634 und 1646 (ehemals Teile der Flurstücke 877 und 903). Die Fläche ist noch nicht bebaut. Die Abgrenzung wurde so gewählt, dass eine nördlich des Grundstückes befindliche Garage, die durch Dritte genutzt wurde, noch erhalten werden konnte. Inzwischen wurde die Nutzung der Garage eingestellt. Zur Umsetzung des plangegenständlichen Vorhabens der Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage ist vorgesehen diese Fläche auszuparzellieren und in das Wohngrundstück einzubeziehen. Dies erfordert die Erweiterung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes nach Norden auf diese Teilfläche. Zur Festsetzung einer einheitlich überbaubaren Fläche ist die Einbeziehung des bisher nicht als überbaubaren Fläche festgesetzten Streifens im Norden der Flurstücke 1634 und 1646 erforderlich.


Der Bebauungsplan einschließlich der Änderung und Ergänzung dient der Deckung des Eigenbedarfes der Ortschaft Stadt Seehausen. Es werden vorhandene Erschließungs- anlagen wirtschaftlich ausgenutzt. Allgemein dient er der Befriedigung der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung und der Eigentumsbildung weiter Kreise der Bevölkerung im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 2 BauGB.


Der Plan soll als Bebauungsplan nach § 13a i. V. m. § 13b BauGB aufgestellt werden. Die Aufstellung des Bebauungsplanes wird durch einen städtebaulichen Vertrag gesichert, der die Übernahme
der Kosten des Planverfahrens durch den Begünstigten regelt.


Finanzierung:

Die Kosten des Bauleitplanverfahrens werden durch den Begünstigten / Grundstückseigentümer getragen. Der Stadt entstehen keine Kosten.


Anlagenverzeichnis:

Begründung 1. Änderung B-Plan „Am See 37A“ OT Stadt Seehausen

Planteil 1. Änderung B-Plan „Am See 37A“ OT Stadt Seehausen