Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde beschließt die Mitgliedschaft
im neu zu gründenden Verein „LEADER-Bördeland e.V.“.
Der Stadtrat bestätigt den Bürgermeister als Vertreter der Stadt in der
Mitgliederversammlung. Für die Stadt wird der Bürgermeister Gründungsmitglied.
Der Stadtrat nimmt die Entwürfe der Satzung und der Beitragsordnung als
Grundlage für weitere Beratungen zur Kenntnis.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, einer Beitragsordnung des Vereins
zuzustimmen, wenn die Beitragshöhe 0,25 Euro/ Einwohner nicht übersteigt.
Die Einheitsgemeinden Stadt Wanzleben - Börde und Sülzetal aus dem
Landkreis Börde und Bördeland aus dem Salzlandkreis führen auf der Grundlage
des Grundsatzbeschlusses zur Beteiligung am LEADER- Prozess 2021 bis 2027die
Zusammenarbeit fort. Die Gebietskörperschaften sind geborene Mitglieder im zu
gründenden LEADER-Bördeland e.V.
Die Rechtsstellung der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) als eingetragener
Verein ist eine Forderung des Landes Sachsen-Anhalt für die Beteiligung am
LEADER-Prozess.
Die Satzung liegt erst im Entwurf vor. Für die Beschlussfassung der
Vereinssatzung braucht der Bürgermeister das Votum des Stadtrates, da es die
Übernahme einer freiwilligen Leistung betrifft. Auch die Beitragsordnung bedarf
noch weiterer Beratungen und Abstimmungen.
Folgende Maßnahmen wurden bisher eingeleitet:
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Beantragung
der Fördermittel für die Erarbeitung Ländlichen Entwicklungsstrategie (LES)
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Angebotseinholung
zur Erarbeitung der LES
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Abstimmung
eines Entwurfes für die Satzung der LAG Bördeland e.V. mit dem vom Land
beauftragten Rechtsanwalt
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Vorberatung
einer Beitragsordnung
Die
Mitgliedsbeiträge werden verwendet für notwendige Aufwendungen des Vereins,
bspw. für Jahresabschlüsse, Notarkosten, Registergericht etc. bzw. für Projekte
des Vereins zur Akzeptanzsteigerung von LEADER in der Region. Über die
Verwendung der Gelder entscheidet der Vorstand des LEADER-Bördeland e.V.
Anlagenverzeichnis:
Satzungsentwurf des Vereins LAG Bördeland e.V.
Beitragsordnung LAG Bördeland e.V.