Betreff
Eilentscheidung gem. § 65 Abs. 4 KVG LSA zur Freigabe von finanziellen Mitteln in der vorläufigen Haushaltsführung
Vorlage
036/HA/19-24
Art
BV-HA

Der Hauptausschuss des Stadtrates der Stadt Wanzleben - Börde beschließt die Eilentscheidung des Bürgermeisters gem. § 65 Abs. 4 KVG LSA zur Freigabe von finanziellen Mitteln in Höhe von 41.000,00 € (brutto) zur Renovierung des 2. Bauabschnittes der Kindertagesstätte „Sonnenschein“ in Hohendodeleben.


Derzeit läuft die energetische Sanierung in der Kindertagesstätte „Sonnenschein“ im OT Hohendodeleben. Im 1. Bauabschnitt erfolgt die Sanierung sowie die grundhafte Renovierung der gesamten Aufenthaltsräume sowie Waschraum, Personaltoilette und Küchentrakt.

 

Für den 2. Bauabschnitt war lediglich die Erneuerung der Heizungs- und Elektroinstallation vorgesehen. Nach Auszug aus den Räumlichkeiten ist festzustellen, dass diese dringend zu renovieren sind. Alle Bodenbeläge und Wandbeläge weisen massive Beschädigungen und Beschmutzungen auf. Es ist nicht zu verantworten, dass die Kinder in diese Räume zurückziehen.

 

Da die Krippenkinder derzeit in den Räumen der Kita-Kinder untergebracht sind, müssen diese Renovierungen schnellstmöglich durchgeführt werden. Wir haben für diese Auslagerung nur eine befristete Ausnahmegenehmigung vom Jugendamt. Die dort bereits tätige Malerfirma teilte mit, dass die Lieferzeiten für Bodenbeläge mindestens 4 Wochen betragen.

 

Aus diesem Grund musste die Entscheidung über die Freigabe der Mittel in der haushaltslosen Zeit unverzüglich erfolgen.


Finanzierung:

Die Finanzierung erfolgt aus der Haushaltsstelle 3.6.5.10.521100.