Betreff
Aufstellungsbeschluss Vorhabenbezogener B-Plan "Solarpark Hinter der Fabrik" OT Stadt Seehausen
Vorlage
247/BM/19-24
Art
BV-BM

Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde beschließt die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Hinter der Fabrik“ im OT Stadt Seehausen gemäß § 2 Abs. 1 BauGB.


Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist, durch Festsetzung eines Sondergebietes „Energiegewinnung auf der Basis solarer Strahlungsenergie“ gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO die Realisierung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen planungsrechtlich zu ermöglichen und die Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom zu sichern.


Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 1,4668 ha und ist dem Lageplan zu entnehmen.

Er erstreckt sich auf das Flurstück 782 (teilweise), Flur 9 in der Gemarkung Seehausen.

 

Der Bereich ist im Flächennutzungsplan der Stadt Wanzleben - Börde als Sonderbauflächen Photovoltaikanlagen ausgewiesen. Es handelt sich um ehemals versiegelte und derzeit brachgefallene Flächen, die sich für eine anderweitige bauliche

Nutzung nicht eignen. Hier befand sich die ehemalige Zuckerfabrik zwischen der

alten Bahnhofstraße und der Straße Hinter der Fabrik


Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird somit aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.

 

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 und Satz 2 BauGB öffentlich bekannt zu machen.


Finanzierung:
Die Kosten werden durch den Begünstigten / Antragsteller durch Abschluss eines städtebaulichen Vertrages getragen. Der Stadt entstehen somit keine Kosten.


Anlagenverzeichnis:
Antrag der Fa. Wolff Energy Group GmbH vom 01.04.2022

Planzeichnung Vorentwurf 15.01.2022

Planzeichnung Vorentwurf mit Vorhaben- und Erschließungsplan 15.01.2022

Luftbild mit Darstellung des Plangebietes PVA