Betreff
Satzungsbeschluss 1. Änderung B-Plan "Am See 37A" OT Stadt Seehausen
Vorlage
250/BM/19-24
Art
BV-BM

Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde beschließ die 1. Änderung und Ergänzung des B-Planes "Am See 37A" der Stadt Wanzleben - Börde OT Stadt Seehausen, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B), Planungsstand Mai 2022, als Satzung.

 

Die Begründung mit Anlagen (Satzungsfassung, Stand Mai 2022) wird gebilligt.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 BauGB durch öffentliche Bekanntmachung in Kraft zu setzen. Dabei ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zeitgleich werden die Unterlagen ins gemeindliche Internet-Portal der Stadt eingestellt.


Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde hat am 24.02.2022 die Aufstellung der 1. Änderung und Ergänzung des B-Planes "Am See 37A" in der Ortschaft Stadt Seehausen beschlossen. Das Verfahren wird nach § 13a BauGB i. V. m. § 13b BauGB durchgeführt, eine Umweltprüfung wird nicht durchgeführt.


Im Jahr 2018 wurde der Bebauungsplan "Am See 37A" im Ortsteil Stadt Seehausen auf Grundlage des Beschlusses vom 15.02.2018 aufgestellt. Der Bebauungsplan wurde am 14.06.2018 als Satzung beschlossen und trat mit öffentlicher Bekanntmachung vom 16.07.2018 in Kraft. In seiner rechtsverbindlichen Fassung umfasst er die Flurstücke 1634 und 1646 (ehemals Teile der Flurstücke 877 und 903). Die Fläche ist noch nicht bebaut. Die Abgrenzung wurde so gewählt, dass eine nördlich des Grundstückes befindliche Garage, die durch Dritte genutzt wurde, noch erhalten werden konnte. Inzwischen wurde die Nutzung der Garage eingestellt. Zur Umsetzung des plangegenständlichen Vorhabens der Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage ist vorgesehen diese Fläche auszuparzellieren und in das Wohngrundstück einzubeziehen. Dies erfordert die Erweiterung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes nach Norden auf diese Teilfläche. Zur Festsetzung einer einheitlich überbaubaren Fläche ist die Einbeziehung des bisher nicht als überbaubaren Fläche festgesetzten Streifens im Norden der Flurstücke 1634 und 1646 erforderlich.

 

Der vom Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde in der öffentlichen Sitzung am 24.02.2022 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes " Am See 37A" in der Ortschaft Stadt Seehausen sowie der Entwurf der Begründung lagen in der Zeit vom 08.04.2022 bis einschließlich 09.05.2022 öffentlich aus.


Zeitgleich waren die Unterlagen auf der Internetseite der Stadt Wanzleben - Börde unter „Bekanntmachungen“ einsehbar.

 

Die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte mit Anschreiben vom 25.02.2022.

 

Die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gemäß § 1 Abs. 7 BauGB ist erfolgt.

 

Nunmehr ist der Verfahrensschritt zur Beteiligung gemäß §§ 3 und 4 BauGB abgeschlossen.

 

Da es im Ergebnis der Abwägung zu keiner wesentlichen Änderung des B-Planes kommt, welche eine erneute Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung bedarf, kann die 1. Änderung und Ergänzung zum Bebauungsplan „Am See 37A " der Stadt Wanzleben - Börde OT Stadt Wanzleben beschlossen werden.


Anlagenverzeichnis:
Planteil 1. Änderung B-Plan Am See 37A Mai 2022

Begründung 1. Änderung B-Plan Am See 37A Mai 2022