Der Stadtrat der
Stadt Wanzleben - Börde beschließt den B-Planes " Südlich des Weges zum Friedhof " der
Stadt Wanzleben - Börde OT Domersleben, bestehend aus der Planzeichnung (Teil
A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B), Planungsstand Mai 2022, als
Satzung.
Die Begründung mit
Anlagen (Satzungsfassung, Stand Mai 2022) wird gebilligt.
Der Bürgermeister wird beauftragt den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 BauGB durch öffentliche Bekanntmachung in Kraft zu setzen. Dabei ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zeitgleich werden die Unterlagen ins gemeindliche Internet-Portal der Stadt eingestellt.
Der Stadtrat der
Stadt Wanzleben - Börde hat am 24.02.2022 die Aufstellung des B-Planes
"Südlich des Weges zum Friedhof" in der Ortschaft Domersleben
beschlossen. Das Verfahren wird nach § 13a BauGB i. V. m. § 13b BauGB
durchgeführt, eine Umweltprüfung wird nicht durchgeführt.
Die Stadt Wanzleben
- Börde hat weitere Möglichkeiten geprüft, eine Wohnbebauung zu ermöglichen,
ohne in die landwirtschaftlich genutzten Flächen eingreifen zu müssen. Hierfür
eignen sich die bisher als Gärten genutzten Flächen südlich des Weges zum
Friedhof. Der Weg zum Friedhof ist ortsüblich als Straße ausgebaut. An den Weg
grenzen im Abschnitt bis zum Eingang zum Friedhof südlich die Flurstücke 269,
271, 273 und 274 an. Das Flurstück 274 wird bereits als Baugrundstück genutzt. Der
Geltungsbereich erstreckt sich daher auf die Flurstücke 269 (teilweise), 271
und 273 (teilweise). Für das Flurstück 269 besteht ein konkretes
Umsetzungsinteresse
durch eine junge
Familie, die aus der Ortschaft stammt und beabsichtigt wieder in
Domersleben zu
wohnen und hier zu bauen. Die Erschließung ist straßenseitig durch den Weg zum
Friedhof gewährleistet. Das Vorhandensein der Anschlüsse an die Medien der Ver-
und Entsorgung wird im Abstimmungsverfahren geprüft.
Der vom Stadtrat der
Stadt Wanzleben - Börde in der öffentlichen Sitzung am 24.02.2022 gebilligte
und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes „Südlich des Weges zum
Friedhof " in der Ortschaft Domersleben sowie der Entwurf der Begründung
lagen in der Zeit vom 08.04.2022 bis einschließlich 09.05.2022 öffentlich aus.
Zeitgleich waren die
Unterlagen auf der Internetseite der Stadt Wanzleben - Börde unter
„Bekanntmachungen“ einsehbar.
Die Abwägung der
öffentlichen und privaten Belange gemäß § 1 Abs. 7 BauGB ist erfolgt.
Nunmehr ist der
Verfahrensschritt zur Beteiligung gemäß §§ 3 und 4 BauGB abgeschlossen.
Da es im Ergebnis der Abwägung zu keiner wesentlichen Änderung des B-Planes kommt, welche eine erneute Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung bedarf, kann die Satzung über den Bebauungsplan ehemalige Kleingartenanlage " Südlich des Weges zum Friedhof " der Stadt Wanzleben - Börde OT Domersleben beschlossen werden.
Anlagenverzeichnis:
Begründung B-Plan
„Südlich des Weges zum Friedhof“
Planteil B-Plan „Südlich des Weges zum Friedhof“