Betreff
Satzungsbeschluss B-Plan "Südlich des Weges zum Friedhof" OT Domersleben
Vorlage
252/BM/19-24
Art
BV-BM

Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde beschließt den B-Planes " Südlich des Weges zum Friedhof " der Stadt Wanzleben - Börde OT Domersleben, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B), Planungsstand Mai 2022, als Satzung.

 

Die Begründung mit Anlagen (Satzungsfassung, Stand Mai 2022) wird gebilligt.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 BauGB durch öffentliche Bekanntmachung in Kraft zu setzen. Dabei ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zeitgleich werden die Unterlagen ins gemeindliche Internet-Portal der Stadt eingestellt.


Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde hat am 24.02.2022 die Aufstellung des B-Planes "Südlich des Weges zum Friedhof" in der Ortschaft Domersleben beschlossen. Das Verfahren wird nach § 13a BauGB i. V. m. § 13b BauGB durchgeführt, eine Umweltprüfung wird nicht durchgeführt.

 

Die Stadt Wanzleben - Börde hat weitere Möglichkeiten geprüft, eine Wohnbebauung zu ermöglichen, ohne in die landwirtschaftlich genutzten Flächen eingreifen zu müssen. Hierfür eignen sich die bisher als Gärten genutzten Flächen südlich des Weges zum Friedhof. Der Weg zum Friedhof ist ortsüblich als Straße ausgebaut. An den Weg grenzen im Abschnitt bis zum Eingang zum Friedhof südlich die Flurstücke 269, 271, 273 und 274 an. Das Flurstück 274 wird bereits als Baugrundstück genutzt. Der Geltungsbereich erstreckt sich daher auf die Flurstücke 269 (teilweise), 271 und 273 (teilweise). Für das Flurstück 269 besteht ein konkretes Umsetzungsinteresse

durch eine junge Familie, die aus der Ortschaft stammt und beabsichtigt wieder in

Domersleben zu wohnen und hier zu bauen. Die Erschließung ist straßenseitig durch den Weg zum Friedhof gewährleistet. Das Vorhandensein der Anschlüsse an die Medien der Ver- und Entsorgung wird im Abstimmungsverfahren geprüft.

 

Der vom Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde in der öffentlichen Sitzung am 24.02.2022 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes „Südlich des Weges zum Friedhof " in der Ortschaft Domersleben sowie der Entwurf der Begründung lagen in der Zeit vom 08.04.2022 bis einschließlich 09.05.2022 öffentlich aus.

Zeitgleich waren die Unterlagen auf der Internetseite der Stadt Wanzleben - Börde unter „Bekanntmachungen“ einsehbar.

 

Die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gemäß § 1 Abs. 7 BauGB ist erfolgt.

 

Nunmehr ist der Verfahrensschritt zur Beteiligung gemäß §§ 3 und 4 BauGB abgeschlossen.

 

Da es im Ergebnis der Abwägung zu keiner wesentlichen Änderung des B-Planes kommt, welche eine erneute Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung bedarf, kann die Satzung über den Bebauungsplan ehemalige Kleingartenanlage " Südlich des Weges zum Friedhof " der Stadt Wanzleben - Börde OT Domersleben beschlossen werden.


Anlagenverzeichnis:

Begründung B-Plan „Südlich des Weges zum Friedhof“

Planteil B-Plan „Südlich des Weges zum Friedhof“