Betreff
Berufung des Ortswehrleiters der Ortsfeuerwehr Dreileben in das Ehrenbeamtenverhältnis
Vorlage
254/BM/19-24
Art
BV-BM

Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde beschließt die Berufung des Kameraden Maik Müller in das Ehrenbeamtenverhältnis als Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Dreileben für die Dauer von sechs Jahren.


Gemäß § 15 Absatz 2 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes Land Sachsen-Anhalt wird eine Ortsfeuerwehr durch einen Ortswehrleiter geleitet. Nach § 15 Absatz 3 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes Land Sachsen-Anhalt werden Ortswehrleiter und ihre Stellvertreter von den Mitgliedern im Einsatzdienst des jeweiligen Zuständigkeitsbereiches vorgeschlagen. Ortswehrleiter und ihre Stellvertreter müssen fachlich geeignete Mitglieder im Einsatzdienst ihrer Feuerwehr sein.

 

Die Einsatzkräfte der Ortsfeuerwehr Dreileben schlugen im Rahmen der Vorschlagswahl am 19.03.2022 einstimmig den Kameraden Maik Müller für die Funktion des Ortswehrleiters vor.

 

Mit Datum vom 11.04.2022 wurde der Landkreis Börde als Aufsichtsbehörde zur Berufung angehört. Im Anschreiben vom 20.04.2022 bestätigt der Landkreis Börde die fachliche Voraussetzung des Kameraden Müller. Schlussfolgernd kann der Kamerad zum Ortswehrleiter berufen werden.

 

Nach § 15 Absatz 3 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes Land Sachsen-Anhalt werden Ortswehrleiter und ihre Stellvertreter durch den Träger der Feuerwehr für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen.


Finanzierung:
Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Der Ortswehrleiter erhält gemäß der Satzung zur Entschädigung für ehrenamtlich Tätige der Stadt Wanzleben - Börde eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 122,00 Euro. Die Kosten sind in der jährlichen Haushaltsplanung unter der Haushaltsstelle 1.2.6.00.542100 eingeplant.