Betreff
Berufung des stellvertretenden Ortswehrleiters der Ortsfeuerwehr Dreileben in das Ehrenbeamtenverhältnis
Vorlage
255/BM/19-24
Art
BV-BM

Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde beschließt die Berufung des Kameraden Mario Finke in das Ehrenbeamtenverhältnis als stellvertretender Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Dreileben für die Dauer von sechs Jahren.


Gemäß § 15 Absatz 2 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes Land Sachsen-Anhalt wird eine Ortsfeuerwehr durch einen Ortswehrleiter geleitet. Nach § 15 Absatz 3 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes Land Sachsen-Anhalt werden Ortswehrleiter und ihre Stellvertreter von den Mitgliedern im Einsatzdienst des jeweiligen Zuständigkeitsbereiches vorgeschlagen. Ortswehrleiter und ihre Stellvertreter müssen fachlich geeignete Mitglieder im Einsatzdienst ihrer Feuerwehr sein.

 

Die Einsatzkräfte der Ortsfeuerwehr Dreileben schlugen im Rahmen der Vorschlagswahl am 19.03.2022 einstimmig den Kameraden Mario Finke für die Funktion des stellvertretenden Ortswehrleiters vor.

 

Mit Datum vom 11.04.2022 wurde der Landkreis Börde als Aufsichtsbehörde zur Berufung angehört. Im Anschreiben vom 20.04.2022 bestätigt der Landkreis Börde die fachliche Voraussetzung des Kameraden Finke. Schlussfolgernd kann der Kamerad in zum stellvertretenden Ortswehrleiter berufen werden.

 

Nach § 15 Absatz 3 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes Land Sachsen-Anhalt werden Ortswehrleiter und ihre Stellvertreter durch den Träger der Feuerwehr für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen.


Finanzierung:
Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt, da es für diese Funktion keine Aufwandsentschädigung gibt.