Betreff
Abberufung des Ortswehrleiters der Ortsfeuerwehr Dreileben
Vorlage
253/BM/19-24
Art
BV-BM

Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde beschließt die frühzeitige Abberufung des Kameraden Mario Finke aus dem Ehrenbeamtenverhältnis als Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Dreileben.


Gemäß § 15 Absatz 2 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes Land Sachsen-Anhalt wird eine Ortsfeuerwehr durch einen Ortswehrleiter geleitet. Nach § 15 Absatz 3 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes Land Sachsen-Anhalt werden Ortswehrleiter und ihre Stellvertreter durch den Träger der Feuerwehr für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen.

 

Der Kamerad Mario Finke wurde am 15.06.2017 für die Dauer von sechs Jahren zum Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Dreileben berufen. Am 23.02.2022 übermittelte der Kamerad Finke schriftlich den Wunsch, von seinem Amt abberufen zu werden und zukünftig als stellvertretender Ortswehrleiter zu agieren, sofern dies durch eine Vorschlagswahl bestätigt wird. Mit Datum vom 24.02.2022 wurde der Kreisbrandmeister zur Abberufung angehört. Am 25.02.2022 erhielt die Stadtverwaltung die positive Rückmeldung vom Kreisbrandmeister zur Umsetzung des Vorhabens.

 

Die Einsatzkräfte der Ortsfeuerwehr Dreileben schlugen im Rahmen der Vorschlagswahl am 19.03.2022 einstimmig den Kameraden Mario Finke für die Funktion des stellvertretenden Ortswehrleiters vor.

 

Demnach muss eine Abberufung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis als Ortswehrleiter erfolgen, bevor die Berufung zum stellvertretenden Ortswehrleiter erfolgt.


Finanzierung:

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt.