Betreff
Aufstellungsbeschluss B-Plan Wohngebiet "Am Festplatz II" OT Stadt Wanzleben
Vorlage
259/BM/19-24
Art
BV-BM

Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde beschließt die Aufstellung des B-Planes Wohngebiet "Am Festplatz II“ im OT Stadt Wanzleben gemäß § 2 Abs. 1 BauGB im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB i. V.  m. § 13a und § 13 BauGB.

 

Ziel der Planung ist die Errichtung von Wohngebäuden um den bestehenden Bedarf zu decken.

 

Der Geltungsbereich des B-Planes hat eine Größe von ca. 1,77 ha.

(Geltungsbereich des Plangebietes Plandarstellung als Anlage).


Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 und Satz 2 BauGB öffentlich bekannt zu machen.


Die Durchführung des Bauleitplanverfahrens soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen mit der Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes (WA) gemäß § 4 BauNVO für die Errichtung von Einfamilienhäusern schaffen.


Die Stadt Wanzleben - Börde möchte auf eigenen Flächen Bauland für ca. 20 Baugrundstücke zur Verfügung stellen. Derzeit besteht eine große Nachfrage junger Familien für ein Baugrundstück, zusätzlich kann Baufläche für die Ansiedlung von Intel-Mitarbeitern zur Verfügung gestellt werden.


Die o. g. Fläche liegt westlich des B-Planes Wohngebiet „Am Festplatz“ und befindet sich gemäß § 35 BauGB im Außenbereich. Eine durchgängige Erschließungsstraße soll die beiden Baugebiete miteinander verbinden.


Zur bauplanungsrechtlichen Sicherung der geplanten Nutzung ist daher die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.


Im F-Plan wurde das Plangebiet als Umgrenzung für Flächen für Sport- und Spielanlagen dargestellt.


Der Bebauungsplan wird daher nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt, dieser ist im Wege der Berichtigung anzupassen.


Nach § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB sind Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit dies für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Die vorliegende Planung ist erforderlich, um die städtebauliche Ordnung – insbesondere um dem gestiegenen Bedarf nach Bauland kurzfristig nachzukommen.


Das Plangebiet ist somit Bestandteil einer geordneten städtebaulichen Entwicklung.

Auf Grundlage des vorliegenden B-Planes werden für die Flächen im Plangebiet, die Art der baulichen Nutzung, die Überbaubarkeit der Grundstücksflächen sowie die Erschließung geregelt.


Der Geltungsbereich des B-Planes soll in der Gemarkung Wanzleben aus der Flur 12 die Flurstücke 72 sowie 81/4 und 355 (teilweise) umfassen.


Die Stadt Wanzleben - Börde hat geprüft und sich für die Anwendung des vereinfachten Verfahren nach § 13b BauGB entschlossen. Das Verfahren selbst ist in den §§ 1 bis 13 b BauGB geregelt.

 


Anlagenverzeichnis:
Lageplan Geltungsbereich B-Plan „Am Festplatz II“ OT Stadt Wanzleben