Der Stadtrat der
Stadt Wanzleben - Börde beschließt die Aufstellung des B-Planes Wohngebiet
"Am Festplatz II“ im OT Stadt Wanzleben gemäß § 2 Abs. 1 BauGB im
beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB i. V. m. § 13a und § 13 BauGB.
Ziel der Planung ist
die Errichtung von Wohngebäuden um den bestehenden Bedarf zu decken.
Der Geltungsbereich
des B-Planes hat eine Größe von ca. 1,77 ha.
(Geltungsbereich des
Plangebietes Plandarstellung als Anlage).
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 und Satz 2 BauGB öffentlich bekannt zu
machen.
Die Durchführung des
Bauleitplanverfahrens soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen mit der
Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes (WA) gemäß § 4 BauNVO für die
Errichtung von Einfamilienhäusern schaffen.
Die Stadt Wanzleben - Börde möchte auf eigenen Flächen Bauland für ca. 20
Baugrundstücke zur Verfügung stellen. Derzeit besteht eine große Nachfrage
junger Familien für ein Baugrundstück, zusätzlich kann Baufläche für die
Ansiedlung von Intel-Mitarbeitern zur Verfügung gestellt werden.
Die o. g. Fläche liegt westlich des B-Planes Wohngebiet „Am Festplatz“ und
befindet sich gemäß § 35 BauGB im Außenbereich. Eine durchgängige
Erschließungsstraße soll die beiden Baugebiete miteinander verbinden.
Zur bauplanungsrechtlichen Sicherung der geplanten Nutzung ist daher die
Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.
Im F-Plan wurde das Plangebiet als Umgrenzung für Flächen für Sport- und
Spielanlagen dargestellt.
Der Bebauungsplan wird daher nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt,
dieser ist im Wege der Berichtigung anzupassen.
Nach § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB sind Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit
dies für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Die
vorliegende Planung ist erforderlich, um die städtebauliche Ordnung –
insbesondere um dem gestiegenen Bedarf nach Bauland kurzfristig nachzukommen.
Das Plangebiet ist somit Bestandteil einer geordneten städtebaulichen
Entwicklung.
Auf Grundlage des
vorliegenden B-Planes werden für die Flächen im Plangebiet, die Art der
baulichen Nutzung, die Überbaubarkeit der Grundstücksflächen sowie die
Erschließung geregelt.
Der Geltungsbereich des B-Planes soll in der Gemarkung Wanzleben aus der Flur
12 die Flurstücke 72 sowie 81/4 und 355 (teilweise) umfassen.
Die Stadt Wanzleben - Börde hat geprüft und sich für die Anwendung des
vereinfachten Verfahren nach § 13b BauGB entschlossen. Das Verfahren selbst ist
in den §§ 1 bis 13 b BauGB geregelt.
Anlagenverzeichnis:
Lageplan Geltungsbereich B-Plan „Am Festplatz II“ OT Stadt Wanzleben