Der Stadtrat der
Stadt Wanzleben - Börde billigt den 2. Entwurf der 1. Änderung des
B-Planes
„Zichorie-Darre“, OT ZD Klein Wanzleben in der Fassung vom Mai 2022
und beschließt
dessen öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.
Die 1. Änderung des Bebauungsplans wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a
BauGB aufgestellt. Die Pflicht eine Umweltprüfung durchzuführen und einen
Umweltbericht zu erstellen, entfällt.
Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB wird bestimmt, dass Stellungnahmen der
Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nur zu den geänderten Teilen abgegeben
werden können.
Der Stadtrat der
Stadt Wanzleben - Börde hat in seiner Sitzung am 25.08.2016 den
1. Entwurf der 1.
Änderung des B-Planes „Zichorie-Darre“ nebst Begründung gebilligt
und zur Auslegung
bestimmt.
Im Zusammenhang mit dem Planänderungsverfahren hat die Stadt Wanzleben - Börde
zur genaueren
Erkundung der Bodenverhältnisse 2016 ein Bodengutachten in Auftrag
gegeben.
Im Ergebnis des Baugrundgutachtens wurden Bodenverunreinigungen nachgewiesen.
Siehe hierzu im
Detail, Kapitel 3.5 der Begründung.
Aufgrund dessen
ruhte das B-Planänderungsverfahren bis zum Jahr 2022.
Während dieser Zeit
wurden die Bodenverunreinigungen im nördlichen Teil des
Plangebietes
beseitigt.
Entsprechend Abstimmung mit dem Natur- und Umweltamt des Landkreises Börde
vom 30.03.2022 kann
das B-Planverfahren nunmehr fortgesetzt werden.
Voraussetzung ist
jedoch, dass die Maßgaben des Landkreises Börde entsprechend
Festlegungsprotokoll
vom 30.03.2022 als Festsetzung im B-Plan berücksichtigt
werden.
Unter Berücksichtigung der Forderungen des Natur- und Umweltamtes wurde ein
2. Entwurf der 1. Änderung des B-Planes erarbeitet. Dieser liegt nun vor, es erfolgt die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der betroffenen Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
Anlagenverzeichnis:
2. Entwurf Begründung 1. Änderung B-Plan Zichorie Darre
2. Entwurf Planteil 1. Änderung B-Plan Zichorie Darre