Betreff
Haushaltssatzung 2022
Vorlage
262/BM/19-24
Art
BV-BM

Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde beschließt gem. § 100 (1) KVG LSA die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022.


Vor der Beschlussfassung des Haushaltes am 12.05.2022 mussten beim Produkt Feuerwehr im investiven Bereich dringend notwendige Korrekturen vorgenommen werden. Dies war notwendig, um den entsprechenden Fördermittelantrag

zu stellen. Die Änderung wurde in allen Anlagen der Haushaltssatzung vollzogen und dort korrekt eingearbeitet. Bei der Haushaltssatzung 2022 selbst wurden die Änderungen beim Gesamtbetrag der Einzahlungen und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit nicht übernommen. Die am 12.05.2022 beschlossene Haushaltssatzung 2022 stimmt nicht überein mit den Anlagen. Aus diesem Grund ist es notwendig, den Teil

-Haushaltssatzung 2022- neu zu beschließen.


Nach Rücksprache mit der Kommunalaufsicht ist es nicht erforderlich die Ortschaftsräte in die Beschlussfassung einzubeziehen.


 

 


Anlagenverzeichnis:
Haushaltssatzung 2022