Betreff
5. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Wanzleben - Börde für das Friedhofs- und Bestattungswesen
Vorlage
265/BM/19-24
Art
BV-BM

Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde beschließt die fünfte Änderung der Friedhofssatzung der Stadt Wanzleben - Börde.


Durch die Änderung soll die Möglichkeit geschaffen werden bei besonderen Umständen auch eine Umbettung von Urnen aus Gemeinschaftsanlagen zu ermöglichen. Dazu werden im Bestattungsverzeichnis eine Kennzeichnung mit Datum und Nummer erstellt.  Es kam in der Vergangenheit immer wieder vor, dass der Trauerdruck so groß wurde, dass die Hinterbliebenen ihre Entscheidung sehr bereuten. Insbesondere bei Eltern die ihre Kinder verloren haben war dies der Fall. Um selber wieder Ruhe zu finden, ist es für die Hinterbliebenen von enormer Bedeutung diese Möglichkeit zu haben. Die Änderung soll hier die Möglichkeit schaffen, dass bei begründeten Einzelfällen eine Umbettung möglich ist, um allen Hinterbliebenen gerecht werden zu können. Die weiteren Änderungen betreffen die Aktualisierung des § 33 Ordnungswidrigkeiten (Anpassung an die Kommunalverfassung).


Finanzierung:

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt: Der Beschluss hat keine Auswirkungen auf den Haushalt.


Anlagenverzeichnis:

Entwurf 5. Änderung der Friedhofssatzung

Friedhofssatzung (Lesefassung)