Betreff
Aufstellungsbeschluss B-Plan Wohngebiet "Sportplatz" OT Klein Rodensleben
Vorlage
266/BM/19-24
Art
BV-BM

Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde beschließt die Aufstellung des B-Planes Wohngebiet "Sportplatz“ im OT Klein Rodensleben gemäß § 2 Abs. 1 BauGB im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB i. V.  m. § 13a und § 13 BauGB.

Ziel der Planung ist die Errichtung von Wohngebäuden um den bestehenden Bedarf zu decken.


Der Geltungsbereich des B-Planes hat eine Größe von ca. 0,65 ha.

(Geltungsbereich des Plangebietes Plandarstellung als Anlage).

 

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt zu machen.


Die Durchführung des Bauleitplanverfahrens soll die planungsrechtliche Voraussetzung mit der Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes (WA) gemäß § 4 BauNVO für die Errichtung von Einfamilienhäusern schaffen.

 

Der Sportplatz in Klein Rodensleben wird nicht mehr regelmäßig bespielt. Er dient überwiegend als Funktions- und Veranstaltungsfläche. Die gesamte Sportplatzfläche wird nicht mehr benötigt, so dass im Norden 6 Baugrundstücke für Einfamilienhäuser

entstehen können.

 

Die o. g. Fläche befindet sich gemäß § 35 BauGB im Außenbereich. Zur bauplanungsrechtlichen Sicherung der geplanten Nutzung ist daher die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.

 

Im F-Plan wurde das Plangebiet als Wohnbaufläche dargestellt. Der Bebauungsplan wird daher aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.

 

Nach § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB sind Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit dies für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Die vorliegende Planung ist erforderlich, um die städtebauliche Ordnung – insbesondere um dem gestiegenen Bedarf nach Bauland kurzfristig nachzukommen.

 

Das Plangebiet ist somit Bestandteil einer geordneten städtebaulichen Entwicklung.

Auf Grundlage des vorliegenden B-Planes werden für die Flächen im Plangebiet, die Art der baulichen Nutzung, die Überbaubarkeit der Grundstücksflächen sowie die Erschließung geregelt.

 

Der Geltungsbereich des B-Planes soll in der Gemarkung Klein Rodensleben in der Flur 3 die Flurstücke 6/9; 287/5 und 313/5 (alle teilweise) umfassen.

 

Die Stadt Wanzleben - Börde hat geprüft und sich für die Anwendung des vereinfachten Verfahren nach § 13b BauGB entschlossen. Das Verfahren selbst ist in den §§ 1 bis 13 b BauGB geregelt.


Anlageverzeichnis:
Lageplan Geltungsbereich B-Plan „Sportplatz“ OT Klein Rodensleben