Der Stadtrat der
Stadt Wanzleben - Börde beschließt die Aufstellung des B-Planes Wohngebiet
"Sportplatz“ im OT Klein Rodensleben gemäß § 2 Abs. 1 BauGB im
beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB i. V. m. § 13a und § 13 BauGB.
Ziel der Planung ist
die Errichtung von Wohngebäuden um den bestehenden Bedarf zu decken.
Der Geltungsbereich des B-Planes hat eine Größe von ca. 0,65 ha.
(Geltungsbereich des
Plangebietes Plandarstellung als Anlage).
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt zu machen.
Die Durchführung des
Bauleitplanverfahrens soll die planungsrechtliche Voraussetzung mit der
Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes (WA) gemäß § 4 BauNVO für die
Errichtung von Einfamilienhäusern schaffen.
Der Sportplatz in
Klein Rodensleben wird nicht mehr regelmäßig bespielt. Er dient überwiegend als
Funktions- und Veranstaltungsfläche. Die gesamte Sportplatzfläche wird nicht
mehr benötigt, so dass im Norden 6 Baugrundstücke für Einfamilienhäuser
entstehen können.
Die o. g. Fläche
befindet sich gemäß § 35 BauGB im Außenbereich. Zur bauplanungsrechtlichen
Sicherung der geplanten Nutzung ist daher die Aufstellung eines Bebauungsplanes
erforderlich.
Im F-Plan wurde das
Plangebiet als Wohnbaufläche dargestellt. Der Bebauungsplan wird daher aus dem
Flächennutzungsplan entwickelt.
Nach § 1 Abs. 3 Satz
1 BauGB sind Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit dies für die
städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Die vorliegende
Planung ist erforderlich, um die städtebauliche Ordnung – insbesondere um dem
gestiegenen Bedarf nach Bauland kurzfristig nachzukommen.
Das Plangebiet ist
somit Bestandteil einer geordneten städtebaulichen Entwicklung.
Auf Grundlage des
vorliegenden B-Planes werden für die Flächen im Plangebiet, die Art der baulichen
Nutzung, die Überbaubarkeit der Grundstücksflächen sowie die Erschließung
geregelt.
Der Geltungsbereich
des B-Planes soll in der Gemarkung Klein Rodensleben in der Flur 3 die
Flurstücke 6/9; 287/5 und 313/5 (alle teilweise) umfassen.
Die Stadt Wanzleben - Börde hat geprüft und sich für die Anwendung des vereinfachten Verfahren nach § 13b BauGB entschlossen. Das Verfahren selbst ist in den §§ 1 bis 13 b BauGB geregelt.
Anlageverzeichnis:
Lageplan Geltungsbereich B-Plan „Sportplatz“ OT Klein Rodensleben