Der Stadtrat der
Stadt Wanzleben - Börde beschließt die Aufstellung des B-Planes Wohngebiet
"Wanzlebener Allee“ im OT Stadt Seehausen gemäß § 2 Abs. 1 BauGB im
beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB i. V. m. § 13a und § 13 BauGB.
Ziel der Planung ist
die Errichtung von Wohngebäuden um den bestehenden Bedarf zu decken.
Der Geltungsbereich
des B-Planes hat eine Größe von ca. 1,7 ha.
(Geltungsbereich des
Plangebietes Plandarstellung als Anlage).
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 und Satz 2 BauGB öffentlich bekannt zu machen.
Die Durchführung des
Bauleitplanverfahrens soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen mit der
Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes (WA) gemäß § 4 BauNVO für die
Errichtung von Einfamilienhäusern schaffen.
Im Süden der
Wanzlebener Allee grenzt eine ehemalige Kleingartenanlage an. Von den ehemals
ca. 80 Gärten wird noch ein Garten genutzt. Die Fläche soll für Wohnbebauung
und straßenbegleitend an der Wanzlebener Allee für eine gemischte Bebauung
genutzt werden, um den Bedarf für ca. 15 Einfamilienhausgrundstücke zu decken.
Die o. g. Fläche
befindet sich gemäß § 35 BauGB im Außenbereich. Zur bauplanungsrechtlichen
Sicherung der geplanten Nutzung ist daher die Aufstellung eines Bebauungsplanes
erforderlich.
Im F-Plan wurde das
Plangebiet als Wohnbaufläche bzw. als Mischgebiet dargestellt. Der
Bebauungsplan wird daher aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.
Nach § 1 Abs. 3 Satz
1 BauGB sind Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit dies für die
städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Die vorliegende
Planung ist erforderlich, um die städtebauliche Ordnung – insbesondere um dem
gestiegenen Bedarf nach Bauland kurzfristig nachzukommen.
Das Plangebiet ist
somit Bestandteil einer geordneten städtebaulichen Entwicklung.
Auf Grundlage des
vorliegenden B-Planes werden für die Flächen im Plangebiet, die Art der
baulichen Nutzung, die Überbaubarkeit der Grundstücksflächen sowie die
Erschließung geregelt.
Der Geltungsbereich
des B-Planes soll in der Gemarkung Seehausen aus der Flur 3 die Flurstücke
370/109, 371/109, 494/109, 495/109, 440/109 und 441/109 (alle teilweise)
umfassen.
Die Stadt Wanzleben - Börde hat geprüft und sich für die Anwendung des vereinfachten Verfahren nach § 13b BauGB entschlossen. Das Verfahren selbst ist in den §§ 1 bis 13 b BauGB geregelt.
Anlagenverzeichnis:
Lageplan Geltungsbereich B-Plan „Wanzlebener Allee“ OT Stadt Seehausen