Der Stadtrat der
Stadt Wanzleben - Börde bestätigt den Entwurf des Bebauungsplanes Wohngebiet
"Am Festplatz II" OT Stadt Wanzleben in der Fassung vom August 2022,
die Begründung wird gebilligt.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Wohngebiet "Am Festplatz II"
einschließlich Begründung ist nach § 13 Abs. 2 Nr.2 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2
BauGB öffentlich auszulegen. Die Beteiligung der berührten Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange ist nach § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB
durchzuführen. Der Beschluss ist gemäß
§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt zu machen.
Ziel des
Bebauungsplans ist die Bereitstellung von Bauland zu Wohnzwecken in der
Ortschaft Stadt Wanzleben. Das zu überplanende Gebiet befindet sich am
südlichen Rand des Ortsteils Stadt Wanzleben. Mit dem vorliegenden B-Plan soll
kurzfristig Bauland für die Errichtung von ca. 20 Eigenheimen ermöglicht
werden.
Das Vorhaben
entspricht dem Ziel der Stadt Wanzleben - Börde, Bauflächen zu Wohn-zwecken für
den eigenen Bedarf und zusätzlich für die Ansiedlung von Intel-Mitarbeitern zur
Verfügung zu stellen.
Mit der Schaffung
des Planungsrechts für die o.g. Bebauung wird eine sehr moderate und
bedarfsgerechte Siedlungsentwicklung vorgesehen. Die o. g. Aspekte
rechtfertigen die dafür erforderliche Umwandlung von einer Grünfläche zu
Bauland. Mit der Planung soll eine individuelle Bebaubarkeit der Baugrundstücke
entsprechend den Wünschen der Bauherren erreicht werden. Darüber hinaus stärkt
das Vorhaben die Funktionsfähigkeit des Ortskerns und erhöht die Auslastung
kommunaler Infrastrukturen.
Der B-Plan dient
gemäß § 1 Abs. 6 BauGB insbesondere den zu berücksichtigenden öffentlichen
Belangen Punkt 2, der Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung
sowie deren Eigentumsbildung.
Zusammenfassung der
angestrebten Planungsziele:
➢ Bedarfsgerechte Ausweisung eines allgemeinen
Wohngebiets im Sinne des § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO).
➢ Bereitstellung einer Baufläche für den
individuellen Eigenheimbau in Form einer Einfamilienhausbebauung, um damit auch
der demografischen Entwicklung der Bevölkerung entgegenzuwirken.
➢ Kostengünstige Bereitstellung von Bauland,
welches kurzfristig bebaut werden kann.
➢ Auslastung der vorhandenen
Erschließungsanlagen des bestehenden Wohngebiets.
➢ Stärkung der Funktionsfähigkeit des
Ortskerns und Auslastung vorhandener kommunaler Infrastrukturen.
Der räumliche
Geltungsbereich des B-Plans erstreckt sich auf Teilflächen der Flurstücke 81/4;
72 und 355 der Flur 12 in der Gemarkung Wanzleben. Die Plangebietsgröße des
Geltungsbereichs des B-Plans beträgt ca. 1,65 ha.
Die Flächen im
Plangebiet befinden sich im Besitz der Stadt Wanzleben - Börde.
Zur
bauplanungsrechtlichen Sicherung der Nutzung ist daher die Aufstellung einer
verbindlichen Bauleitplanung erforderlich. Mit der vorliegenden Planung wird
diese Fläche überplant.
Das Vorhaben dient
der Innenentwicklung, dementsprechend soll der Bebauungsplan im beschleunigten
Verfahren gemäß § 13b BauGB i. V. m § 13a BauGB aufgestellt werden. Die
Begründung zur Anwendung des Verfahrens nach § 13b BauGB ist hierzu im
Einzelnen unter Punkt 3.3. der Begründung des B-Planentwurfs zu entnehmen.
Aus diesem Grund ist eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB nicht erforderlich. Ebenso entfällt die Pflicht, eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen und einen Umweltbericht zu erstellen. Die Umweltbelange sind, auch ohne separate Umweltprüfung, im Rahmen des Bauleitplanverfahrens zu bearbeiten und in der Abwägung sachgerecht zu berücksichtigen.
Finanzierung:
Die
Kosten des Bauleitplanverfahren werden durch die Stadt getragen (HHST
1.1.1.1.25/0429.785200)
Anlagenverzeichnis:
Begründung Entwurf B-Plan
Wohngebiet „Am Festplatz II“
Anlage 1 zur
Begründung Artenschutzrechtliche Prüfung
Planzeichnung Entwurf B-Plan Wohngebiet „Am Festplatz II“