Betreff
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss B-Plan Wohngebiet "Am Festplatz II" OT Stadt Wanzleben
Vorlage
272/BM/19-24
Art
BV-BM

Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde bestätigt den Entwurf des Bebauungsplanes Wohngebiet "Am Festplatz II" OT Stadt Wanzleben in der Fassung vom August 2022, die Begründung wird gebilligt.


Der Entwurf des Bebauungsplanes Wohngebiet "Am Festplatz II" einschließlich Begründung ist nach § 13 Abs. 2 Nr.2 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist nach § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB durchzuführen. Der Beschluss ist gemäß
§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt zu machen.

 


Ziel des Bebauungsplans ist die Bereitstellung von Bauland zu Wohnzwecken in der Ortschaft Stadt Wanzleben. Das zu überplanende Gebiet befindet sich am südlichen Rand des Ortsteils Stadt Wanzleben. Mit dem vorliegenden B-Plan soll kurzfristig Bauland für die Errichtung von ca. 20 Eigenheimen ermöglicht werden.

Das Vorhaben entspricht dem Ziel der Stadt Wanzleben - Börde, Bauflächen zu Wohn-zwecken für den eigenen Bedarf und zusätzlich für die Ansiedlung von Intel-Mitarbeitern zur Verfügung zu stellen.

Mit der Schaffung des Planungsrechts für die o.g. Bebauung wird eine sehr moderate und bedarfsgerechte Siedlungsentwicklung vorgesehen. Die o. g. Aspekte rechtfertigen die dafür erforderliche Umwandlung von einer Grünfläche zu Bauland. Mit der Planung soll eine individuelle Bebaubarkeit der Baugrundstücke entsprechend den Wünschen der Bauherren erreicht werden. Darüber hinaus stärkt das Vorhaben die Funktionsfähigkeit des Ortskerns und erhöht die Auslastung kommunaler Infrastrukturen.

Der B-Plan dient gemäß § 1 Abs. 6 BauGB insbesondere den zu berücksichtigenden öffentlichen Belangen Punkt 2, der Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung sowie deren Eigentumsbildung.

 

Zusammenfassung der angestrebten Planungsziele:

Bedarfsgerechte Ausweisung eines allgemeinen Wohngebiets im Sinne des § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO).

Bereitstellung einer Baufläche für den individuellen Eigenheimbau in Form einer Einfamilienhausbebauung, um damit auch der demografischen Entwicklung der Bevölkerung entgegenzuwirken.

Kostengünstige Bereitstellung von Bauland, welches kurzfristig bebaut werden kann.

Auslastung der vorhandenen Erschließungsanlagen des bestehenden Wohngebiets.

Stärkung der Funktionsfähigkeit des Ortskerns und Auslastung vorhandener kommunaler Infrastrukturen.

 

Der räumliche Geltungsbereich des B-Plans erstreckt sich auf Teilflächen der Flurstücke 81/4; 72 und 355 der Flur 12 in der Gemarkung Wanzleben. Die Plangebietsgröße des Geltungsbereichs des B-Plans beträgt ca. 1,65 ha.

Die Flächen im Plangebiet befinden sich im Besitz der Stadt Wanzleben - Börde.

Zur bauplanungsrechtlichen Sicherung der Nutzung ist daher die Aufstellung einer verbindlichen Bauleitplanung erforderlich. Mit der vorliegenden Planung wird diese Fläche überplant.

 

Das Vorhaben dient der Innenentwicklung, dementsprechend soll der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB i. V. m § 13a BauGB aufgestellt werden. Die Begründung zur Anwendung des Verfahrens nach § 13b BauGB ist hierzu im Einzelnen unter Punkt 3.3. der Begründung des B-Planentwurfs zu entnehmen.

Aus diesem Grund ist eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB nicht erforderlich. Ebenso entfällt die Pflicht, eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen und einen Umweltbericht zu erstellen. Die Umweltbelange sind, auch ohne separate Umweltprüfung, im Rahmen des Bauleitplanverfahrens zu bearbeiten und in der Abwägung sachgerecht zu berücksichtigen.


Finanzierung:
Die Kosten des Bauleitplanverfahren werden durch die Stadt getragen (HHST 1.1.1.1.25/0429.785200)

 


Anlagenverzeichnis:
Begründung Entwurf B-Plan Wohngebiet „Am Festplatz II“

Anlage 1 zur Begründung Artenschutzrechtliche Prüfung

Planzeichnung Entwurf B-Plan Wohngebiet „Am Festplatz II“