Der Stadtrat der
Stadt Wanzleben - Börde beschließt die Aufstellung des B-Planes Mischgebiet
"Östlich des Pestalozziweges“ im OT Stadt Wanzleben gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB.
Ziel der Planung ist
die Umnutzung eines Bürogebäudes zu Wohnzwecken sowie eine gewerbliche
Vermietung vorhandener Gebäude.
Der Geltungsbereich
des B-Planes hat eine Größe von ca. 0,76 ha.
(Geltungsbereich des
Plangebietes Plandarstellung als Anlage).
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt zu machen.
Der Bebauungsplan
soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umnutzung eines
Bürogebäudes (Um- und Ausbau) zu einem Wohnhaus mit 4 Wohneinheiten schaffen.
Des Weiteren soll
eine gewerbliche Vermietung der vorhandenen Garagen/ Nebengebäude (z. B. zum
Unterstellen von Wohnmobilen, Wohnwagen, Oldtimern und Pkw-Anhängen, als Lager
für Gartengeräte und Bauwerkzeuge u.ä.) ermöglicht werden.
Bei dem Plangebiet
handelt es sich um eine Fläche östlich des Pestalozziweges.
Das Gelände wurde
ehemals von einem Baubetrieb genutzt, es ist mit einem Bürogebäude, einem Wohn-
und Geschäftshaus und mehren Garagen bzw. Nebengebäuden bebaut.
Für die Umsetzung
der o.g. Planung ist die Aufstellung eines B-Plans gemäß § 13a BauGB
erforderlich.
Letzteres wurde mir
im Schreiben des Landkreises Börde vom 12.01.2021, aufgrund meines Antrages auf
Prüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit für mein Vorhaben, mitgeteilt.
Der Geltungsbereich
des B-Plans soll in der Gemarkung Wanzleben aus der Flur 7 die Flurstücke 1050,
1051 und 1011 umfassen.
Das Plangebiet hat
eine Größe von ca. 0,76 ha.
(Geltungsbereich des Plangebietes siehe Auszug Liegenschaftskarte als Anlage).
Finanzierung:
Die Kosten des Bauleitplanverfahrens werden durch den
Begünstigten / Grundstückseigentümer getragen (Abschluss eines städtebaulichen
Vertrages).
Der Stadt entstehen somit keine
Kosten.
Anlagenverzeichnis:
Antrag an Stadt Unterschrieben Artur Zwetzich
B-Plan Östlich des Pestalozziweges