Der Stadtrat der
Stadt Wanzleben - Börde fasst den Abwägungsbeschluss zum Entwurf des B-Planes
"Lilienweg II" der Stadt Wanzleben - Börde OT Hohendodeleben gemäß
§ 1 Abs. 7 BauGB.
Die im Ergebnis der
Beteiligungen nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB zum Entwurf des
B-Planes (Stand
Februar 2021) vorgebrachten Anregungen und Hinweise in den Stellungnahmen der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind in der anliegenden
Abwägungsübersicht (Seite 1 bis 8) als Anlage zum Abwägungsbeschluss angefügt.
Von der
Öffentlichkeit wurden keine Hinweise und Anregungen vorgebracht.
Die
Abwägungsentscheidung erfolgte mit folgenden Ergebnissen:
teilweise
berücksichtigt werden Anregungen von:
- Landkreis Börde
Die
Abwägungsübersicht (bestehend aus den Seiten 1 bis 8) wird Bestandteil des
Abwägungsbeschlusses.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Behörden deren Anregungen und Hinweise
den Inhalt des B-Planes wesentlich berühren, vom Ergebnis der Abwägung unter
Angabe der Gründe Kenntnis zu geben.
Der Stadtrat der
Stadt Wanzleben - Börde hat am 12.05.2022 die Aufstellung des B-Planes
"Lilienweg II" in der Ortschaft Hohendodeleben beschlossen. Das
Verfahren wird nach § 13a BauGB i. V. m. § 13b BauGB durchgeführt, eine
Umweltprüfung wird nicht durchgeführt.
Die Durchführung des
Bauleitplanverfahrens soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen mit der
Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes (WA) gemäß § 4 BauNVO für die
Errichtung eines Wohnhauses schaffen.
Der vom Stadtrat der
Stadt Wanzleben - Börde gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des
Bebauungsplanes sowie der Entwurf der Begründung lagen in der Zeit vom 09. Juni
2022 bis einschließlich 11. Juli 2022 öffentlich aus. Zeitgleich waren die
Unterlagen auf der Internetseite der Stadt Wanzleben - Börde unter
„Bekanntmachungen“ einsehbar.
Die Beteiligung der
berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2
BauGB erfolgte mit Anschreiben vom 16.05.2022.
Als nächster Verfahrensschritt erfolgt die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gemäß § 1 Abs. 7 BauGB.
Anlagenverzeichnis:
Abwägungstabelle B- Plan „Lilienweg II“