Betreff
Abwägungsbeschluss B-Plan "Lilienweg II" OT Hohendodeleben
Vorlage
275/BM/19-24
Art
BV-BM

Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde fasst den Abwägungsbeschluss zum Entwurf des B-Planes "Lilienweg II" der Stadt Wanzleben - Börde OT Hohendodeleben gemäß
§ 1 Abs. 7 BauGB.

 

Die im Ergebnis der Beteiligungen nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB zum Entwurf des

B-Planes (Stand Februar 2021) vorgebrachten Anregungen und Hinweise in den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind in der anliegenden Abwägungsübersicht (Seite 1 bis 8) als Anlage zum Abwägungsbeschluss angefügt.

 

Von der Öffentlichkeit wurden keine Hinweise und Anregungen vorgebracht.

Die Abwägungsentscheidung erfolgte mit folgenden Ergebnissen:

teilweise berücksichtigt werden Anregungen von:

- Landkreis Börde

 

Die Abwägungsübersicht (bestehend aus den Seiten 1 bis 8) wird Bestandteil des Abwägungsbeschlusses.


Der Bürgermeister wird beauftragt, die Behörden deren Anregungen und Hinweise den Inhalt des B-Planes wesentlich berühren, vom Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe Kenntnis zu geben.


Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde hat am 12.05.2022 die Aufstellung des B-Planes "Lilienweg II" in der Ortschaft Hohendodeleben beschlossen. Das Verfahren wird nach § 13a BauGB i. V. m. § 13b BauGB durchgeführt, eine Umweltprüfung wird nicht durchgeführt.

Die Durchführung des Bauleitplanverfahrens soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen mit der Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes (WA) gemäß § 4 BauNVO für die Errichtung eines Wohnhauses schaffen.

 

Der vom Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes sowie der Entwurf der Begründung lagen in der Zeit vom 09. Juni 2022 bis einschließlich 11. Juli 2022 öffentlich aus. Zeitgleich waren die Unterlagen auf der Internetseite der Stadt Wanzleben - Börde unter „Bekanntmachungen“ einsehbar.

 

Die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte mit Anschreiben vom 16.05.2022.

 

Als nächster Verfahrensschritt erfolgt die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gemäß § 1 Abs. 7 BauGB.


Anlagenverzeichnis:
Abwägungstabelle B- Plan „Lilienweg II“