Betreff
Entgeltvereinbarung ab 01.06.2022 für die Kita "St. Bonifatius" Wanzleben
Vorlage
282/BM/19-24
Art
BV-BM

Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde beschließt das Einvernehmen zur Entgeltvereinbarung zwischen dem Landkreis Börde und dem kath. Pfarramt Wanzleben, Vor dem Hohen Tor 2 in 39164 Wanzleben - Börde als Träger der Kita "St. Bonifatius", Die Lange Straße 4 in 39164 Wanzleben - Börde ab dem 01.06.2022.

 


Auf der Grundlage des § 11 a des Kinderförderungsgesetzes LSA (KiFöG) i. V. m. den §§ 78 b bis 78 e des Sozialgesetzbuches - Achtes Buch (SGB VIII) wird zwischen dem Träger der Kindertageseinrichtung und dem Landkreis Börde eine Vereinbarung abgeschlossen. Diese regelt u. a. die Finanzierung der ermittelten Platzkosten, das Leistungsspektrum, den Personalschlüssel sowie den Einsatz eines Qualitätsmanagementsystems.

 

Der Abschluss der Vereinbarung bedarf des Einvernehmens der Stadt Wanzleben - Börde und ist bis zur Erteilung schwebend unwirksam.

 

Beschlossen wird die Entgeltvereinbarung vom 24.06.2022.

Folgende Änderungen sind vereinbart:

- die monatlichen Entgelte (Platzkosten) für den Zeitraum ab 01.06.2022 sind Bestandteil.

 

Die Gesamtkosten für das Berechnungsjahr 01.06.2022 bis 31.05.2023 betragen 358.464,76 € und erhöhen sich somit um 18.746,27 € gegenüber der Vereinbarung bis 31.05.2022. Die Platzkosten eines 10 h Krippenplatzes belaufen sich auf 1.420,84 € (vorher 1.436,71 €), eines 10 h Kindergartenplatzes auf 762,57 € (vorher 805,65 €) und eines 6 h Hortplatzes auf 566,35 € (vorher 617,54 €). Die Verringerung der Platzkosten trotz Erhöhung der allgemeinen Kosten ergibt sich daraus, dass mehr Verträge geschlossen wurden und die Kosten sich dadurch auf mehr Zähler als in der letzten Vereinbarung aufteilen.

 


Finanzierung:

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses erhöhen sich die Gesamtkosten, die nach Abzug der Kostenbeiträge und Pauschalen zu Mehrausgaben im Haushalt der Stadt Wanzleben - Börde führen. Die Finanzierung erfolgt aus der Haushaltsstelle 3.6.5.10.545800.

 


Anlagenverzeichnis:
Entgeltvereinbarung ab 01.06.2022