Betreff
Aufstellungsbeschluss vorhabenbezogener B-Plan "Solarpark Bergen" OT Bergen
Vorlage
283/BM/19-24
Art
BV-BM

Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde beschließt die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Bergen“ im OT Bergen gemäß

§ 2 Abs. 1 BauGB.

 


Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Bergen“ ist, durch Festsetzung eines Sondergebietes „Energiegewinnung auf der Basis solarer Strahlungsenergie“ gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO die Realisierung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen planungsrechtlich zu ermöglichen und die Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom zu sichern.

 

Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 6,5 ha und ist dem Lageplan zu entnehmen.

Es erstreckt sich auf das Flurstück 381, Flur 8 in der Gemarkung Groß Rodensleben.

Das Gebiet schließt sich östlich an das vorhandene Wohngebietes B-Plan „Fasanerie“ an. Die vorhandene Wohnbebauung ist möglichst vor Beeinträchtigungen jeglicher Art zu schützen bzw. Störungen sind auf das unvermeidbare Maß zu reduzieren. 

Der Bereich ist im Flächennutzungsplan der Stadt Wanzleben - Börde als Fläche für die Landwirtschaft – Grünlandnutzung ausgewiesen.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Der Flächennutzungsplan muss im Parallelverfahren geändert werden.

 

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 und Satz 2 BauGB öffentlich bekannt zu machen.

 


Finanzierung:

Die Kosten für den vorhabenbezogenen B-Plan sowie der Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren werden durch den Begünstigten / Antragsteller (SYBAC On Power GmbH) durch Abschluss eines städtebaulichen Vertrages getragen. Der Stadt entstehen somit keine Kosten.

 


Anlagenverzeichnis:

Anschreiben Antrag SYBAC On Power GmbH vom 26.08.2022

Geltungsbereich vorhabenbezogener B-Plan „Solarpark Bergen“