Der Stadtrat der
Stadt Wanzleben - Börde beschließt die Aufstellung eines vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes „Solarpark Bergen“ im OT Bergen gemäß
§ 2 Abs. 1 BauGB.
Ziel des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Bergen“ ist, durch Festsetzung
eines Sondergebietes „Energiegewinnung auf der Basis solarer Strahlungsenergie“
gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO die Realisierung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage
einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen planungsrechtlich zu ermöglichen
und die Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom zu sichern.
Das Plangebiet hat
eine Größe von ca. 6,5 ha und ist dem Lageplan zu entnehmen.
Es erstreckt sich
auf das Flurstück 381, Flur 8 in der Gemarkung Groß Rodensleben.
Das Gebiet schließt
sich östlich an das vorhandene Wohngebietes B-Plan „Fasanerie“ an. Die
vorhandene Wohnbebauung ist möglichst vor Beeinträchtigungen jeglicher Art zu
schützen bzw. Störungen sind auf das unvermeidbare Maß zu reduzieren.
Der Bereich ist im
Flächennutzungsplan der Stadt Wanzleben - Börde als Fläche für die
Landwirtschaft – Grünlandnutzung ausgewiesen.
Der vorhabenbezogene
Bebauungsplan wird nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Der
Flächennutzungsplan muss im Parallelverfahren geändert werden.
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 und Satz 2 BauGB öffentlich bekannt zu machen.
Finanzierung:
Die Kosten für den
vorhabenbezogenen B-Plan sowie der Änderung des Flächennutzungsplanes im
Parallelverfahren werden durch den Begünstigten / Antragsteller (SYBAC On Power
GmbH) durch Abschluss eines städtebaulichen Vertrages getragen. Der Stadt
entstehen somit keine Kosten.
Anlagenverzeichnis:
Anschreiben Antrag
SYBAC On Power GmbH vom 26.08.2022
Geltungsbereich
vorhabenbezogener B-Plan „Solarpark Bergen“