Betreff
Abwägungsbeschluss 1. Änderung B-Plan "Zichorie-Darre" OT ZD Klein Wanzleben
Vorlage
284/BM/19-24
Art
BV-BM

Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde fasst den Abwägungsbeschluss zum 2. Entwurf der 1. Änderung des B-Plans „Zichorie-Darre" OT ZD Klein Wanzleben gemäß § 1 Abs. 7 BauGB.

 

Die im Ergebnis der Beteiligungen nach 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zum 2. Entwurf der 1. Änderung des B-Plans „Zichorie-Darre" (Stand Mai 2022) vorgebrachten Anregungen und Hinweise in den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechen denen im Abwägungskatalog (Seite 1 bis 6) als Anlage zum Abwägungsbeschluss.


Von der Öffentlichkeit wurden keine Hinweise und Anregungen vorgebracht.

Die Abwägungsentscheidung erfolgte mit folgenden Ergebnissen:

a)            berücksichtigt werden Anregungen von:

            Landkreis Börde

            TAV Trink- und Abwasserverband Börde

 

Der Abwägungskatalog (bestehend aus den Seiten 1 bis 6) wird Bestandteil des Abwägungsbeschlusses.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Behörden deren Anregungen und Hinweise den Inhalt des B-Plans wesentlich berühren, vom Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe Kenntnis zu geben.

 


Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde hat in seiner Sitzung am 25.08.2016 den

1. Entwurf der 1. Änderung des B-Planes „Zichorie-Darre“ nebst Begründung gebilligt und zur Auslegung bestimmt.


Im Zusammenhang mit dem Planänderungsverfahren hat die Stadt Wanzleben - Börde zur genaueren Erkundung der Bodenverhältnisse 2016 ein Bodengutachten in Auftrag gegeben.


Im Ergebnis des Baugrundgutachtens wurden Bodenverunreinigungen nachgewiesen.

Siehe hierzu im Detail, Kapitel 3.5 der Begründung.

Aufgrund dessen ruhte das B-Planänderungsverfahren bis zum Jahr 2022. Während dieser Zeit wurden die Bodenverunreinigungen im nördlichen Teil des Plangebietes beseitigt.


Entsprechend Abstimmung mit dem Natur- und Umweltamt des Landkreises Börde vom 30.03.2022 kann das B-Planverfahren nunmehr fortgesetzt werden.

Voraussetzung ist jedoch, dass die Maßgaben des Landkreises Börde entsprechend Festlegungsprotokoll vom 30.03.2022 als Festsetzung im B-Plan berücksichtigt werden.

Unter Berücksichtigung der Forderungen des Natur- und Umweltamtes wurde ein 2. Entwurf der 1. Änderung des B-Planes erarbeitet.

 

Die Öffentlichkeitbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde im Zeitraum vom 04.08.2022 bis 06.09.2022 durchgeführt. Parallel dazu erfolgte die online-Beteiligung, die Unterlagen standen für den gleichen Zeitraum auf Homepage der Stadt Wanzleben - Börde zur Verfügung. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte mit Schreiben vom 14.07.2022.

Nunmehr ist dieser Verfahrensschritt abgeschlossen, sodass über die eingegangenen Anregungen und Hinweise zu entscheiden ist (Abwägungsgebot).


Über die Anregungen aus der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zum 2. Entwurf der 1. Änderung des B-Plans hat der Stadtrat gemäß § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch (BauGB) zu beschließen. Die einzelnen Anregungen und Hinweise, verbunden mit dem Abwägungsvorschlag, sind im Abwägungskatalog als Anlage zum Beschluss enthalten.


Anlagenverzeichnis:

Abwägungskatalog zum 2. Entwurf 1. Änderung B-Plan „Zichorie-Darre“