Der Stadtrat der
Stadt Wanzleben - Börde fasst den Abwägungsbeschluss zum 2. Entwurf der 1.
Änderung des B-Plans „Zichorie-Darre" OT ZD Klein Wanzleben gemäß § 1 Abs.
7 BauGB.
Die im Ergebnis der
Beteiligungen nach 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zum 2. Entwurf der 1. Änderung
des B-Plans „Zichorie-Darre" (Stand Mai 2022) vorgebrachten Anregungen und
Hinweise in den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange entsprechen denen im Abwägungskatalog (Seite 1 bis 6) als Anlage zum Abwägungsbeschluss.
Von der Öffentlichkeit wurden keine Hinweise und Anregungen vorgebracht.
Die
Abwägungsentscheidung erfolgte mit folgenden Ergebnissen:
a) berücksichtigt werden Anregungen
von:
Landkreis
Börde
TAV
Trink- und Abwasserverband Börde
Der Abwägungskatalog
(bestehend aus den Seiten 1 bis 6) wird Bestandteil des Abwägungsbeschlusses.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Behörden deren Anregungen und Hinweise den Inhalt des B-Plans wesentlich berühren, vom Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe Kenntnis zu geben.
Der Stadtrat der
Stadt Wanzleben - Börde hat in seiner Sitzung am 25.08.2016 den
1. Entwurf der 1.
Änderung des B-Planes „Zichorie-Darre“ nebst Begründung gebilligt und zur
Auslegung bestimmt.
Im Zusammenhang mit dem Planänderungsverfahren hat die Stadt Wanzleben - Börde
zur genaueren Erkundung der Bodenverhältnisse 2016 ein Bodengutachten in
Auftrag gegeben.
Im Ergebnis des Baugrundgutachtens wurden Bodenverunreinigungen nachgewiesen.
Siehe hierzu im
Detail, Kapitel 3.5 der Begründung.
Aufgrund dessen
ruhte das B-Planänderungsverfahren bis zum Jahr 2022. Während dieser Zeit
wurden die Bodenverunreinigungen im nördlichen Teil des Plangebietes beseitigt.
Entsprechend Abstimmung mit dem Natur- und Umweltamt des Landkreises Börde vom
30.03.2022 kann das B-Planverfahren nunmehr fortgesetzt werden.
Voraussetzung ist
jedoch, dass die Maßgaben des Landkreises Börde entsprechend
Festlegungsprotokoll vom 30.03.2022 als Festsetzung im B-Plan berücksichtigt
werden.
Unter
Berücksichtigung der Forderungen des Natur- und Umweltamtes wurde ein 2.
Entwurf der 1. Änderung des B-Planes erarbeitet.
Die
Öffentlichkeitbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde im Zeitraum vom
04.08.2022 bis 06.09.2022 durchgeführt. Parallel dazu erfolgte die
online-Beteiligung, die Unterlagen standen für den gleichen Zeitraum auf
Homepage der Stadt Wanzleben - Börde zur Verfügung. Die Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte
mit Schreiben vom 14.07.2022.
Nunmehr ist dieser
Verfahrensschritt abgeschlossen, sodass über die eingegangenen Anregungen und
Hinweise zu entscheiden ist (Abwägungsgebot).
Über die Anregungen aus der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zum 2. Entwurf
der 1. Änderung des B-Plans hat der Stadtrat gemäß § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch
(BauGB) zu beschließen. Die einzelnen Anregungen und Hinweise, verbunden mit
dem Abwägungsvorschlag, sind im Abwägungskatalog als Anlage zum Beschluss
enthalten.
Anlagenverzeichnis:
Abwägungskatalog zum 2. Entwurf 1. Änderung B-Plan „Zichorie-Darre“