Der Stadtrat der
Stadt Wanzleben - Börde beschließt die Satzung der 1. Änderung des
B-Plans
„Zichorie-Darre" OT ZD Klein Wanzleben, bestehend aus der Planzeichnung
(Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B), Planungsstand September
2022,
als Satzung.
Die Begründung wird in der beigefügten Fassung (Stand September 2022)
gebilligt.
Der Bürgermeister wird beauftragt den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 BauGB durch öffentliche Bekanntmachung in Kraft zu setzen.
Der Stadtrat der
Stadt Wanzleben - Börde hat in seiner Sitzung am 25.08.2016 den 1. Entwurf der
1. Änderung des B-Planes „Zichorie-Darre“ nebst Begründung gebilligt und zur
Auslegung bestimmt.
Im Zusammenhang mit dem Planänderungsverfahren hat die Stadt Wanzleben - Börde
zur genaueren Erkundung der Bodenverhältnisse 2016 ein Bodengutachten in
Auftrag gegeben.
Im Ergebnis des Baugrundgutachtens wurden Bodenverunreinigungen nachgewiesen.
Siehe hierzu im
Detail, Kapitel 3.5 der Begründung.
Aufgrund dessen
ruhte das B-Planänderungsverfahren bis zum Jahr 2022. Während dieser Zeit
wurden die Bodenverunreinigungen im nördlichen Teil des Plangebietes beseitigt.
Entsprechend Abstimmung mit dem Natur- und Umweltamt des Landkreises Börde vom
30.03.2022 kann das B-Planverfahren nunmehr fortgesetzt werden.
Voraussetzung ist
jedoch, dass die Maßgaben des Landkreises Börde entsprechend
Festlegungsprotokoll vom 30.03.2022 als Festsetzung im B-Plan berücksichtigt
werden.
Unter
Berücksichtigung der Forderungen des Natur- und Umweltamtes wurde ein 2.
Entwurf der 1. Änderung des B-Planes erarbeitet.
Die Öffentlichkeitbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde im Zeitraum vom
04.08.2022 bis 06.09.2022 durchgeführt. Parallel dazu erfolgte die
online-Beteiligung, die Unterlagen standen für den gleichen Zeitraum auf
Homepage der Stadt Wanzleben - Börde zur Verfügung. Die Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte
mit Schreiben vom 14.07.2022.
Nunmehr ist dieser
Verfahrensschritt abgeschlossen, sodass über die eingegangenen Anregungen und
Hinweise entschieden wurde.
Über die Anregungen aus der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zum 2.
Entwurf der 1. Änderung des B-Plans hat der Stadtrat gemäß § 1 Abs. 7
Baugesetzbuch (BauGB) bereits beschlossen.
Da es im Ergebnis der Abwägung zu keiner Änderung der 1. Änderung des B-Plans
kommt, welche eine erneute Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung bedarf,
kann die Satzung der 1. Änderung des B-Plans im Anschluss durch den Stadtrat
gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch als Satzung beschlossen werden.
Anlagenverzeichnis:
Begründung 1.
Änderung B-Plan „Zichorie-Darre"
Planteil 1. Änderung B-Plan „Zichorie-Darre"