Der Stadtrat der
Stadt Wanzleben - Börde beschließt die Aufstellung des B-Planes Wohngebiet
"Östlich des Friedhofes“ im OT Domersleben gemäß § 2 Abs. 1 BauGB im
beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB i. V. m. § 13a und § 13 BauGB.
Ziel der Planung ist die Errichtung von Wohngebäuden um den bestehenden Bedarf
zu decken.
Der Geltungsbereich des B-Planes hat eine Größe von ca. 0,25 ha.
(Geltungsbereich des
Plangebietes, Plandarstellung als Anlage).
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 und Satz 2 BauGB öffentlich bekannt zu
machen.
Die Durchführung des
Bauleitplanverfahrens soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen mit der
Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes (WA) gemäß § 4 BauNVO für die
Errichtung von Einfamilienhäusern schaffen.
Im nordwestlichen
Bereich des Ortsteiles Domersleben liegt ein ca. 2500 m² großer Bereich
zwischen der Feuerwehr und dem Friedhof, dieser wird derzeit teilweise als
Parkplatz für den Friedhof genutzt. Die Fläche soll für Wohnbebauung genutzt
werden, um den Bedarf für ca. 3 bis 4 Einfamilienhausgrundstücke zu decken.
Die o. g. Fläche
befindet sich gemäß § 35 BauGB im Außenbereich. Zur bauplanungsrechtlichen
Sicherung der geplanten Nutzung ist daher die Aufstellung eines Bebauungsplanes
erforderlich.
Im F-Plan wurde das
Plangebiet als gemischte Baufläche dargestellt. Der Bebauungsplan wird nicht
aus dem Flächennutzungsplan entwickelt, dieser ist im Wege der Berichtigung
anzupassen.
Nach § 1 Abs. 3 Satz
1 BauGB sind Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit dies für die
städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Die vorliegende
Planung ist erforderlich, um die städtebauliche Ordnung – insbesondere um dem
gestiegenen Bedarf nach Bauland kurzfristig nachzukommen.
Das Plangebiet ist
somit Bestandteil einer geordneten städtebaulichen Entwicklung.
Auf Grundlage des
vorliegenden B-Planes werden für die Flächen im Plangebiet, die Art der
baulichen Nutzung, die Überbaubarkeit der Grundstücksflächen sowie die
Erschließung geregelt.
Der Geltungsbereich
des B-Planes umfasst das Flurstück 263 (teilweise), Gemarkung Domersleben, in
der Flur 11.
Die Stadt Wanzleben - Börde hat geprüft und sich für die Anwendung des vereinfachten Verfahren nach § 13b BauGB entschlossen. Das Verfahren selbst ist in den §§ 1 bis 13 b BauGB geregelt.
Anlagenverzeichnis:
Luftbild mit Lage
des Geltungsbereiches