Betreff
Aufstellungsbeschluss B-Plan "Östlich des Friedhofes" OT Domersleben
Vorlage
287/BM/19-24
Art
BV-BM

Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde beschließt die Aufstellung des B-Planes Wohngebiet "Östlich des Friedhofes“ im OT Domersleben gemäß § 2 Abs. 1 BauGB im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB i. V.  m. § 13a und § 13 BauGB.


Ziel der Planung ist die Errichtung von Wohngebäuden um den bestehenden Bedarf zu decken.


Der Geltungsbereich des B-Planes hat eine Größe von ca. 0,25 ha.

(Geltungsbereich des Plangebietes, Plandarstellung als Anlage).


Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 und Satz 2 BauGB öffentlich bekannt zu machen.


Die Durchführung des Bauleitplanverfahrens soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen mit der Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes (WA) gemäß § 4 BauNVO für die Errichtung von Einfamilienhäusern schaffen.

 

Im nordwestlichen Bereich des Ortsteiles Domersleben liegt ein ca. 2500 m² großer Bereich zwischen der Feuerwehr und dem Friedhof, dieser wird derzeit teilweise als Parkplatz für den Friedhof genutzt. Die Fläche soll für Wohnbebauung genutzt werden, um den Bedarf für ca. 3 bis 4 Einfamilienhausgrundstücke zu decken.

 

Die o. g. Fläche befindet sich gemäß § 35 BauGB im Außenbereich. Zur bauplanungsrechtlichen Sicherung der geplanten Nutzung ist daher die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.

 

Im F-Plan wurde das Plangebiet als gemischte Baufläche dargestellt. Der Bebauungsplan wird nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt, dieser ist im Wege der Berichtigung anzupassen.

 

Nach § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB sind Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit dies für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Die vorliegende Planung ist erforderlich, um die städtebauliche Ordnung – insbesondere um dem gestiegenen Bedarf nach Bauland kurzfristig nachzukommen.

 

Das Plangebiet ist somit Bestandteil einer geordneten städtebaulichen Entwicklung.

Auf Grundlage des vorliegenden B-Planes werden für die Flächen im Plangebiet, die Art der baulichen Nutzung, die Überbaubarkeit der Grundstücksflächen sowie die Erschließung geregelt.

 

Der Geltungsbereich des B-Planes umfasst das Flurstück 263 (teilweise), Gemarkung Domersleben, in der Flur 11.

 

Die Stadt Wanzleben - Börde hat geprüft und sich für die Anwendung des vereinfachten Verfahren nach § 13b BauGB entschlossen. Das Verfahren selbst ist in den §§ 1 bis 13 b BauGB geregelt.


Anlagenverzeichnis:

Luftbild mit Lage des Geltungsbereiches