Der Stadtrat der
Stadt Wanzleben - Börde beschließt die Aufstellung des B-Planes Wohngebiet
"Hemsdorfer Weg“ im OT Domersleben gemäß § 2 Abs. 1 BauGB im
beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB i. V. m. § 13a und § 13 BauGB.
Ziel der Planung ist die Errichtung von Wohngebäuden um den bestehenden Bedarf
zu decken.
Der Geltungsbereich des B-Planes hat eine Größe von ca. 0,52 ha.
(Geltungsbereich des
Plangebietes, Plandarstellung als Anlage).
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 und Satz 2 BauGB öffentlich bekannt zu machen.
Die Durchführung des
Bauleitplanverfahrens soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen mit der
Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes (WA) gemäß § 4 BauNVO für die
Errichtung von Einfamilienhäusern schaffen.
Im nördlichen
Bereich des Ortsteiles Domersleben liegt eine ehemalige Kleingartenanlage
direkt anliegend an den Hemsdorfer Weg. Die Fläche ist erschlossen und grenzt
an die Ortslage an. Eine Teilfläche von ca. 0,52 ha soll für Wohnbebauung
genutzt werden, um den Bedarf für Einfamilienhausgrundstücke zu decken.
Die o. g. Fläche
befindet sich gemäß § 35 BauGB im Außenbereich. Zur bauplanungsrechtlichen
Sicherung der geplanten Nutzung ist daher die Aufstellung eines Bebauungsplanes
erforderlich.
Im F-Plan wurde das
Plangebiet als Wohnbaufläche dargestellt. Der Bebauungsplan wird aus dem
Flächennutzungsplan entwickelt.
Nach § 1 Abs. 3 Satz
1 BauGB sind Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit dies für die
städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Die vorliegende
Planung ist erforderlich, um die städtebauliche Ordnung – insbesondere um dem
gestiegenen Bedarf nach Bauland kurzfristig nachzukommen.
Das Plangebiet ist
somit Bestandteil einer geordneten städtebaulichen Entwicklung.
Auf Grundlage des
vorliegenden B-Planes werden für die Flächen im Plangebiet, die Art der
baulichen Nutzung, die Überbaubarkeit der Grundstücksflächen sowie die
Erschließung geregelt.
Der Geltungsbereich
des B-Planes umfasst die Flurstücke 76, 299 und 304 (alle teilweise), Gemarkung
Domersleben, in der Flur 3.
Die Stadt Wanzleben - Börde hat geprüft und sich für die Anwendung des vereinfachten Verfahren nach § 13b BauGB entschlossen. Das Verfahren selbst ist in den §§ 1 bis 13 b BauGB geregelt.
Anlagenverzeichnis:
Luftbild mit Lage des Geltungsbereiches