Der Stadtrat der
Stadt Wanzleben - Börde beschließt die Aufstellung des B-Planes Wohngebiet
"An der Feldstraße“ im OT Klein Germersleben gemäß § 2 Abs. 1 BauGB im
beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB i. V. m. § 13a und § 13 BauGB.
Ziel der Planung ist die Errichtung von Wohngebäuden um den bestehenden Bedarf
zu decken.
Der Geltungsbereich
des B-Planes hat eine Größe von ca. 0,54 ha.
(Geltungsbereich des
Plangebietes Plandarstellung als Anlage).
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 und Satz 2 BauGB öffentlich bekannt zu
machen.
Die Durchführung des
Bauleitplanverfahrens soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen mit der
Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes (WA) gemäß § 4 BauNVO für die
Errichtung von Einfamilienhäusern schaffen.
Im südwestlichen
Bereich des Ortsteiles Klein Germersleben liegt die Fläche am Kalkberg direkt
in der Verlängerung an der Feldstraße an. Die Fläche ist über einen
Wirtschaftsweg erschlossen und grenzt an die Ortslage an. Derzeit wird die
Fläche als Weideland bewirtschaftet.
Eine Teilfläche von
ca. 0,54 ha soll für Wohnbebauung genutzt werden, um den Bedarf für
Einfamilienhausgrundstücke zu decken.
Die o. g. Fläche
befindet sich gemäß § 35 BauGB im Außenbereich. Zur bauplanungsrechtlichen
Sicherung der geplanten Nutzung ist daher die Aufstellung eines Bebauungsplanes
erforderlich.
Im F-Plan wurde das
Plangebiet als gemischte Baufläche dargestellt. Der Bebauungsplan wird nicht
aus dem Flächennutzungsplan entwickelt, dieser ist im Wege der Berichtigung
anzupassen.
Nach § 1 Abs. 3 Satz
1 BauGB sind Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit dies für die
städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Die vorliegende
Planung ist erforderlich, um die städtebauliche Ordnung – insbesondere um dem
gestiegenen Bedarf nach Bauland kurzfristig nachzukommen.
Das Plangebiet ist
somit Bestandteil einer geordneten städtebaulichen Entwicklung.
Auf Grundlage des
vorliegenden B-Planes werden für die Flächen im Plangebiet, die Art der
baulichen Nutzung, die Überbaubarkeit der Grundstücksflächen sowie die
Erschließung geregelt.
Der Geltungsbereich
des B-Planes umfasst die Flurstücke 29 und 24 (teilweise), Gemarkung
Bottmersdorf, in der Flur 15.
Die Stadt Wanzleben - Börde hat geprüft und sich für die Anwendung des vereinfachten Verfahren nach § 13b BauGB entschlossen. Das Verfahren selbst ist in den §§ 1 bis 13 b BauGB geregelt.
Anlagenverzeichnis:
Luftbild mit Lage des Geltungsbereiches