Betreff
Aufstellungsbeschluss B-Plan "Nördlich des Friedhofes" OT Klein Germersleben
Vorlage
291/BM/19-24
Art
BV-BM

Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde beschließt die Aufstellung des B-Planes Wohngebiet "Nördlich des Friedhofes“ im OT Klein Germersleben gemäß § 2 Abs. 1 BauGB im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB i. V.  m. § 13a und § 13 BauGB.


Ziel der Planung ist die Errichtung von Wohngebäuden um den bestehenden Bedarf zu decken.


Der Geltungsbereich des B-Planes hat eine Größe von ca. 0,35 ha.

(Geltungsbereich des Plangebietes Plandarstellung als Anlage).


Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 und Satz 2 BauGB öffentlich bekannt zu machen.


Die Durchführung des Bauleitplanverfahrens soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen mit der Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes (WA) gemäß § 4 BauNVO für die Errichtung von Einfamilienhäusern schaffen.

 

Im nordwestlichen Bereich des Ortsteiles Klein Germersleben liegt die Fläche in der Verlängerung an der Feldstraße an. Die Fläche ist über einen Wirtschaftsweg erschlossen und grenzt an die Ortslage an. Derzeit wird die Fläche als Weideland bewirtschaftet. Eine Teilfläche von ca. 0,35 ha soll für Wohnbebauung genutzt werden, um den Bedarf für Einfamilienhausgrundstücke zu decken.

 

Die o. g. Fläche befindet sich gemäß § 35 BauGB im Außenbereich. Zur bauplanungsrechtlichen Sicherung der geplanten Nutzung ist daher die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.

 

Im F-Plan wurde das Plangebiet als gemischte Baufläche dargestellt. Der Bebauungsplan wird nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt, dieser ist im Wege der Berichtigung anzupassen.

 

Nach § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB sind Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit dies für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Die vorliegende Planung ist erforderlich, um die städtebauliche Ordnung – insbesondere um dem gestiegenen Bedarf nach Bauland kurzfristig nachzukommen.

 

Das Plangebiet ist somit Bestandteil einer geordneten städtebaulichen Entwicklung.

Auf Grundlage des vorliegenden B-Planes werden für die Flächen im Plangebiet, die Art der baulichen Nutzung, die Überbaubarkeit der Grundstücksflächen sowie die Erschließung geregelt.

 

Der Geltungsbereich des B-Planes umfasst die Flurstücke 17, 173 und 22 (alle teilweise), Gemarkung Bottmersdorf, in der Flur 15.

 

Die Stadt Wanzleben - Börde hat geprüft und sich für die Anwendung des vereinfachten Verfahren nach § 13b BauGB entschlossen. Das Verfahren selbst ist in den §§ 1 bis 13 b BauGB geregelt.

 


Anlagenverzeichnis:

Luftbild mit Lage des Geltungsbereiches