1. Der Stadtrat der
Stadt Wanzleben - Börde fasst den Abwägungsbeschluss zum Entwurf des
Ausgleichsbebauungsplans zu den B-Plänen Nr. 4, 7. Änderung
"Industriegebiet Osterweddingen" und Nr. 7, 1. Änderung
"Industriegebiet Osterweddingen" auf Flächen in der Stadt Wanzleben -
Börde gemäß § 1 Abs. 7 BauGB.
2. Die im Ergebnis
der Beteiligungen nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des
Ausgleichsbebauungsplans zu den B-Plänen Nr. 4, 7. Änderung
"Industriegebiet Osterweddingen" und Nr. 7, 1. Änderung
"Industriegebiet Osterweddingen" auf Flächen in der Stadt Wanzleben -
Börde (Stand Februar 2022) vorgebrachten Anregungen und Hinweise in den
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
entsprechen denen im Abwägungskatalog (Seite 1 bis 18) als Anlage zum
Abwägungsbeschluss.
Von der Öffentlichkeit wurden keine Hinweise und Anregungen vorgebracht.
Die Abwägungsentscheidung erfolgte mit folgenden Ergebnissen:
a) berücksichtigt werden Anregungen
von:
- Landkreis Börde
3. Der
Abwägungskatalog (bestehend aus den Seiten 1 bis 18) wird Bestandteil des
Abwägungsbeschlusses.
4. Der Bürgermeister
wird beauftragt die Behörden, deren Anregungen und Hinweise den Inhalt des
B-Plans wesentlich berühren, vom Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe
Kenntnis zu geben.
5. Der Stadtrat der
Stadt Wanzleben - Börde beschließt die Satzung des Ausgleichsbebauungsplans zu
den B-Plänen Nr. 4, 7. Änderung "Industriegebiet Osterweddingen" und
Nr. 7, 1. Änderung "Industriegebiet Osterweddingen" auf Flächen in
der Stadt Wanzleben - Börde, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den
textlichen Festsetzungen (Teil B), Planungsstand September 2022, als Satzung.
6. Die Begründung
nebst Umweltbericht werden in der beigefügten Fassung (Stand September 2022)
gebilligt.
7. Der Bürgermeister
wird beauftragt, den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 BauGB durch
öffentliche Bekanntmachung in Kraft zu setzen.
Dabei ist anzugeben,
wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den
Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zeitgleich werden die Unterlagen ins
gemeindliche Internet-Portal der Stadt eingestellt.
8. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Die Gemeinde
Sülzetal hat bei der Stadt Wanzleben - Börde einen Antrag zur Einleitung eines
Bauleitplanverfahrens für die Aufstellung des hier in Rede stehenden
Ausgleichsbebauungsplanes gestellt. Das Plangebiet des Ausgleichsbebauungsplans
befindet sich im Gemeindegebiet der Einheitsgemeinde Stadt Wanzleben - Börde,
dient aber dem artenschutzrechtlichen Ausgleich (ausschließlich Feldhamster) im
Geltungsbereich der Bebauungspläne Nr. 4, 7. Änderung „Industriegebiet
Osterweddingen“ und Nr. 7, 1. Änderung Bebauungsplan „Industriegebiet
Osterweddingen“ in der Gemeinde Sülzetal.
Die zuvor genannten Bebauungspläne befinden sich im Gewerbepark Sülzetal. Die
Ursprungsbebauungspläne Nr. 4 und Nr. 7 sind seit dem 11.09.1997 bzw. dem
20.04.2008 rechtsverbindlich. Bedingt durch die Weiterentwicklung von
wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und Bedarfsansprüchen von Unternehmen zur
Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen im Gewerbepark Sülzetal war es
erforderlich, die o.g. B-Pläne zu ändern.
Im Verfahren zur Aufstellung der B-Planänderungen musste gemäß § 2 Abs.4 BauGB
für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB zwingend eine
Umweltprüfung durchgeführt werden. Neben diesen Betrachtungen wurden auch die
artenschutzrechtlichen Belange in der 7. Änderung des B-Planes Nr. 4 und in der
1. Änderung des B-Planes Nr. 7 gemäß §44 BNatSchG betrachtet.
Die Ergebnisse, speziell zum Schutz des Feldhamsters, wurden im Teil B der
textlichen Festsetzungen Pkt.3.7.1/3.10.1 festgesetzt. Zur Kompensation des
Lebensraumverlustes für den Feldhamster wurden Ausgleichsflächen, welche durch
ein Fachbüro untersucht und zur hamsterfreundlichen Bewirtschaftung anerkannt
sind, festgesetzt.
Da die Gemeinde Sülzetal selbst nicht über genügend Flächen zur Realisierung
des Kompensationsbedarfs verfügt, wurden unter anderem auch Ausgleichsflächen
in der Einheitsgemeinde Stadt Wanzleben - Börde im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 3
BauGB festgesetzt.
Bei den Flächen in der Einheitsgemeinde Stadt Wanzleben - Börde handelt es sich
um externe Ausgleichsflächen in den Gemarkungen Wanzleben und Domersleben. Mit
den, diese Flächen bewirtschaftenden Landwirten müssen durch die Gemeinde
Sülzetal Bewirtschaftungsverträge zur hamsterfreundlichen Bewirtschaftung
abgeschlossen werden.
Als Ausgleich für die hamsterfreundliche Bewirtschaftung erhalten die Landwirte
jährlich eine Aufwandsentschädigung.
Die 7. Änderung des B-Planes Nr. 4 „Industriegebiet Osterweddingen“ wurde durch
den Landkreis Börde am 07.05.2018 genehmigt und ist mit Bekanntmachung vom
17.04.2019 in Kraft getreten.
Die 1. Änderung des
B-Planes Nr. 7 „Industriegebiet Osterweddingen“ wurde durch den Landkreis Börde
am 07.05.2018 genehmigt und ist mit Bekanntmachung vom 17.04.2019 in Kraft
getreten.
Gemäß § 135a Abs. 3 BauGB erhebt die Gemeinde zur Deckung ihres Aufwandes für
externe Maßnahmen zum Ausgleich einschließlich der Bereitstellung der hierfür
erforderlichen Flächen einen Kostenerstattungsbeitrag.
Aufgrund der finanziellen Situation (Haushaltskonsolidierung) der Gemeinde
Sülzetal ist es erforderlich, die anfallenden Kosten für die externen
Ausgleichsflächen gemäß der Kostenerstattungssatzung — Erhebung von
Kostenerstattungsbeiträgen gemäß § 135a bis c BauGB umzulegen.
Die Kosten können von der Gemeinde allerdings erst dann geltend gemacht werden,
wenn zum einen die Grundstücke, auf denen Eingriffe zu erwarten sind, baulich
oder gewerblich genutzt werden können. Diese Voraussetzung ist mit in
Krafttreten der Eingriffsbebauungspläne bereits erfüllt.
Eine weitere Voraussetzung der Kostenumlage ist jedoch die dauerhafte Sicherung
der Ausgleichsflächen als planungsrechtliche Grundlage für die Umsetzung der
Maßnahmen, dieses ist mittels rechtsverbindlichem Ausgleichsbebauungsplan
möglich.
Die Gemeinde
Sülzetal möchte die erforderlichen Ausgleichsflächen in der Stadt Wanzleben -
Börde durch einen Ausgleichsbebauungsplan sichern.
Der Stadtrat der
Stadt Wanzleben - Börde hat in öffentlicher Sitzung am 09.07.2020 den Beschluss
zur Aufstellung des o.g. B-Plans gefasst. Die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist im Rahmen der
öffentlichen Auslegung des Vorentwurfs des B-Plans in der Zeit vom 04.11.2021
bis einschließlich 06.12.2021 erfolgt. Anregungen wurden im Rahmen der
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nicht vorgebracht. Des Weiteren
erfolgte die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit
Schreiben vom 12.10.2021.
Der Stadtrat der
Stadt Wanzleben - Börde hat in seiner Sitzung am 07.07.2022 den Entwurf des
Ausgleichsbebauungsplans nebst Begründung gebilligt und zur Auslegung gemäß § 3
Abs. 2 BauGB bestimmt.
Die Öffentlichkeitbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde im Zeitraum vom
04.08.2022 bis 06.09.2022 durchgeführt. Parallel dazu erfolgte die
online-Beteiligung, die Unterlagen standen für den gleichen Zeitraum auf
Homepage der Stadt Wanzleben - Börde zur Verfügung. Die Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
erfolgte mit Schreiben vom 14.07.2022.
Nunmehr ist dieser
Verfahrensschritt abgeschlossen, sodass über die eingegangenen Anregungen und
Hinweise zu entscheiden ist (Abwägungsgebot).
Über die Anregungen aus der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zum
Entwurf des Ausgleichsbebauungsplans hat der Stadtrat gemäß § 1 Abs. 7
Baugesetzbuch (BauGB) zu beschließen. Die einzelnen Anregungen und Hinweise,
verbunden mit dem Abwägungsvorschlag, sind im Abwägungskatalog als Anlage zum
Beschluss enthalten.
Da es im Ergebnis der Abwägung zu keiner Änderung des Ausgleichsbebauungsplans zu den B-Plänen Nr. 4, 7. Änderung "Industriegebiet Osterweddingen" und Nr. 7, 1. Änderung "Industriegebiet Osterweddingen" auf Flächen in der Stadt Wanzleben - Börde kommt, welche eine erneute Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung bedarf, kann die Satzung des Ausgleichsbebauungsplans durch den Stadtrat gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch als Satzung beschlossen werden.
Anlagenverzeichnis:
Abwägungskatalog
(bestehend aus den Seiten 1 bis 18)
Satzungsfassung des
Ausgleichsbebauungsplans (Stand September 2022)
Satzungsfassung der
Begründung (Stand September 2022)
Umweltbericht (Stand September 2022)