Betreff
Berufung des Ortswehrleiters der Ortsfeuerwehr Domersleben in das Ehrenbeamtenverhältnis
Vorlage
302/BM/19-24
Art
BV-BM

Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde beschließt die Berufung des Kameraden Guido Behrendt in das Ehrenbeamtenverhältnis als Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Domersleben für die Dauer von sechs Jahren.

 


Gemäß § 15 Absatz 2 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes Land Sachsen-Anhalt wird eine Ortsfeuerwehr durch einen Ortswehrleiter geleitet. Nach § 15 Absatz 3 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes Land Sachsen-Anhalt werden Ortswehrleiter und ihre Stellvertreter von den Mitgliedern im Einsatzdienst des jeweiligen Zuständigkeitsbereiches vorgeschlagen. Ortswehrleiter und ihre Stellvertreter müssen fachlich geeignete Mitglieder im Einsatzdienst ihrer Feuerwehr sein.

 

Die Einsatzkräfte der Ortsfeuerwehr Domersleben schlugen im Rahmen der Vorschlagswahl am 18.06.2022 einstimmig den Kameraden Guido Behrendt für die Funktion des Ortswehrleiters vor.

 

Mit Datum vom 05.10.2022 wurde der Landkreis Börde als Aufsichtsbehörde zur Berufung angehört. Im Anschreiben vom 12.10.2022 bestätigt der Landkreis Börde die fachliche Voraussetzung des Kameraden Behrendt. Schlussfolgernd kann der Kamerad zum Ortswehrleiter berufen werden.

 

Nach § 15 Absatz 3 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes Land Sachsen-Anhalt werden Ortswehrleiter und ihre Stellvertreter durch den Träger der Feuerwehr für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen.

 


Finanzierung:

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Der Ortswehrleiter erhält gemäß der Satzung zur Entschädigung für ehrenamtlich Tätige der Stadt Wanzleben - Börde eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 122,00 Euro. Die Kosten sind in der jährlichen Haushaltsplanung unter der Haushaltsstelle 1.2.6.00.542100 eingeplant.