Der Stadtrat der
Stadt Wanzleben - Börde beschließt die Aufstellung des B-Planes "Am
Sportplatz“ im OT Domersleben gemäß § 2 Abs. 1 BauGB im beschleunigten
Verfahren nach § 13 b BauGB i. V. m. §
13a und § 13 BauGB.
Ziel der Planung ist
die Errichtung von Wohngebäuden um den bestehenden Bedarf zu decken.
Der Geltungsbereich
des B-Planes hat eine Größe von ca. 2,0 ha.
(Geltungsbereich des
Plangebietes, Plandarstellung als Anlage).
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 und Satz 2 BauGB öffentlich bekannt zu machen.
Die Durchführung des
Bauleitplanverfahrens soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen mit der
Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes (WA) gemäß § 4 BauNVO für die
Errichtung von Einfamilienhäusern schaffen.
Im südöstlichen
Bereich des Ortsteiles Domersleben liegt ein ca. 2,0 ha großer Bereich der sich
der Wohnbebauung an den Straßen Vor dem Sportplatz und Hinter der Bauerwand
anschließt. An der östlichen Grenze befindet sich der Sportplatz. Die Flächen
sollen für Wohnbebauung genutzt werden, um den Bedarf für ca. 25
Einfamilienhausgrundstücke zu decken.
Die o. g. Fläche
befindet sich gemäß § 35 BauGB im Außenbereich. Zur bauplanungsrechtlichen
Sicherung der geplanten Nutzung ist daher die Aufstellung eines Bebauungsplanes
erforderlich.
Im F-Plan wurde das
Plangebiet als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Der Bebauungsplan wird
nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt, dieser ist im Wege der
Berichtigung anzupassen.
Nach § 1 Abs. 3 Satz
1 BauGB sind Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit dies für die
städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Die vorliegende
Planung ist erforderlich, um die städtebauliche Ordnung – insbesondere um dem
gestiegenen eigenen Bedarf sowie den zusätzlichen Bedarf für die Ansiedlung von
Intel-Mitarbeitern nach Bauland kurzfristig nachzukommen.
Das Plangebiet ist
somit Bestandteil einer geordneten städtebaulichen Entwicklung.
Auf Grundlage des
vorliegenden B-Planes werden für die Flächen im Plangebiet, die Art der
baulichen Nutzung, die Überbaubarkeit der Grundstücksflächen sowie die
Erschließung geregelt.
Der Geltungsbereich
des B-Planes umfasst die Flurstücke 587, 595, 329, 594, 608, 596, 599, 600,
601, 602, 603, 604, 597, 598, 605, 606, 607, 609, 610, 611, 612, 613, 614, 615,
616, 617, 618, 619, 620, 621, 622, 623, 624, 625, 626, 627, Gemarkung
Domersleben, in der Flur 11.
Die Stadt Wanzleben - Börde hat geprüft und sich für die Anwendung des vereinfachten Verfahren nach § 13b BauGB entschlossen. Das Verfahren selbst ist in den §§ 1 bis 13 b BauGB geregelt.
Finanzierung:
Die Kosten für den B-Plan werden durch den Begünstigten / Antragsteller (Volksbank Börde-Bernburg eG) durch Abschluss eines städtebaulichen Vertrages getragen. Der Stadt entstehen somit keine Kosten.
Anlagenverzeichnis:
Lageplan
Geltungsbereich B-Plan Am Sportplatz
Antrag auf Aufstellungsbeschluss B-Plan Volksbank Börde-Bernburg eG