Betreff
7. Änderung der Satzung der Stadt Wanzleben-Börde zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände Großer Graben, Untere Bode, Aller, Untere Ohre, Elbaue.
Vorlage
306/BM/19-24
Art
BV-BM

Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde beschließt die 7. Änderung der Satzung der Stadt Wanzleben - Börde zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände Großer Graben, Untere Bode, Aller, Untere Ohre, Elbaue.


Die Unterhaltungsverbände haben für das Jahr 2022 die jährlichen Beiträge den aktuellen Bedingungen angepasst. Die Änderungen ergeben sich aus Veränderungen der Einwohnerzahlen, veränderter Verwaltungskosten sowie der Verteilung zwischen unbefestigter und befestigter Fläche. Grundlage sind die Angaben des statistischen Landesamtes sowie die entsprechenden tariflichen Bestimmungen.

 

Die Orientierungssatzung zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände ist vom Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt, Magdeburg aktualisiert worden.

 

Um im Falle eines Klageverfahrens Rechtsicherheit zu erlangen, hat der Vizepräsident des Verwaltungsgerichtes Magdeburg und der Vorsitzende Richter der für die Verbandsbeiträge und Umlage zuständigen Kammer geraten, die Umlagesatzung der Stadt Wanzleben - Börde der geänderten Orientierungssatzung anzupassen.


Finanzierung:
Die Einnahmen werden unter folgender Haushaltsstelle gebucht: 5.5.2.10.432100


Anlagenverzeichnis:
7. Änderungssatzung Umlage ab 2015 für 2022

Gegenüberstellung Umlage 2021 und 2022

Grundsätzliche Erläuterung