Der Stadtrat der
Stadt Wanzleben - Börde beschließt die Aufstellung des B-Planes
"An der
Kommende“ im OT Bergen gemäß § 2 Abs. 1 BauGB im beschleunigten Verfahren nach
§ 13 b BauGB i. V. m. § 13a und § 13
BauGB.
Ziel der Planung ist die Errichtung von Wohngebäuden um den bestehenden Bedarf
zu decken.
Der Geltungsbereich
des B-Planes hat eine Größe von ca. 0,25 ha.
(Geltungsbereich des
Plangebietes Plandarstellung als Anlage).
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 und Satz 2 BauGB öffentlich bekannt zu machen.
Die Durchführung des
Bauleitplanverfahrens soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen mit der
Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes (WA) gemäß § 4 BauNVO für die
Errichtung von Einfamilienhäusern schaffen.
Im südöstlichen Bereich des Ortsteiles Bergen liegt die Fläche direkt an der L
49 an. Die Fläche ist über die Landesstraße erschlossen und grenzt an die
Ortslage an. Derzeit wird die Fläche als Weideland bewirtschaftet.
Die Fläche soll für
Wohnbebauung genutzt werden, um den Bedarf für
Einfamilienhausgrundstücke
zu decken.
Die o. g. Fläche befindet sich gemäß § 35 BauGB im Außenbereich. Zur
bauplanungsrechtlichen Sicherung der geplanten Nutzung ist daher die
Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.
Im F-Plan wurde das Plangebiet als Grünfläche dargestellt. Der Bebauungsplan
wird nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt, dieser ist im Wege der
Berichtigung anzupassen.
Nach § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB sind Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit
dies für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Die
vorliegende Planung ist erforderlich, um die städtebauliche Ordnung –
insbesondere um dem gestiegenen Bedarf nach Bauland kurzfristig nachzukommen.
Das Plangebiet ist somit Bestandteil einer geordneten städtebaulichen Entwicklung.
Auf Grundlage des
vorliegenden B-Planes werden für die Flächen im Plangebiet, die Art der
baulichen Nutzung, die Überbaubarkeit der Grundstücksflächen sowie die
Erschließung geregelt.
Der Geltungsbereich des B-Planes umfasst das Flurstück 67/6, Gemarkung Groß
Rodensleben, in der Flur 8.
Die Stadt Wanzleben - Börde hat geprüft und sich für die Anwendung des
vereinfachten Verfahren nach § 13b BauGB entschlossen. Das Verfahren selbst ist
in den §§ 1 bis 13 b BauGB geregelt.
Anlagenverzeichnis:
Luftbild mit Lage des Geltungsbereiches