Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde beschließt die 4. Änderung der Satzung über die Benutzung der Freibäder der Stadt Wanzleben - Börde (Bädersatzung).
Durch die Kürzung
der Öffnungszeit des Spaßbades im OT Stadt Wanzleben um 30 Minuten, an den
Wochenenden sowie in den Ferien, ist es möglich die Pausenzeiten optimaler zu
gestalten. Insbesondere die Einhaltung der vorgeschriebenen Pausenzeiten an der
Kasse von 30 min Pause nach 6 h und nach 9 h weitere 15 min Pause, lassen sich
so deutlich besser organisieren. Die spätere Öffnung des Bades hat keinen
Einfluss auf die Frühschwimmerzeiten. In der Zeit bis 11:00 Uhr waren
durchschnittlich 46 Badegäste anwesend.
Durch die Veränderung der Öffnungszeit ermöglichen sich folgende
Dienstplanzeiten:
Fachangestellte
Wochentags Dienstzeit
Tagschicht von 9.00 bis 19.30 Uhr 10 h
Frühkursschicht von 8.30 bis 12.00 Uhr 3 h 30 min
Kasse von
13.00 bis 19.30 Uhr 6 h 30 min
Reinigung von 8.30 bis 10.00 Uhr 1 h 30 min
von
15.00 bis 16.00 Uhr 1 h
Wochenende / Ferien
Frühschicht von 9.30 bis 15.30 Uhr 6 h
Spät von
14.30 bis 20.30 Uhr 6 h
Tagschicht Ferien von
10.00 bis 20.00 Uhr 10 h
Rettungsschwimmer
Bereitschaft von
15.00 bis 18.30 Uhr 3 h 30 min
Rettungsschwimmer
Dienst (Tagschicht FA) von 10.00 bis
11.00 Uhr 1 h
von
18.30 bis 20.30 Uhr 2 h
Kasse von
10.30 bis 20.30 Uhr 10 h
Reinigung von
13.00 bis 15.00 Uhr 2 h
von
17.00 bis 20.30 Uhr 3 h 30 min
Durch die jetzt
mögliche Organisation kann die Arbeitszeit deutlich besser ausgelastet werden.
Es werden alle arbeitsrechtlichen Vorgaben eingehalten.
1. Die maximale tägliche reine
Arbeitszeit soll 10 h nicht überschreiten.
2. Nach 10 Tagen ein freier Tag.
Die Durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit eines Fachangestellten beträgt
nach der Änderung unter Berücksichtigung der tatsächlichen Öffnungszeit (85 %)
und der Ausfalltage (8 %) 41,35 h wöchentlich, dadurch könnten 30 Überstunden
in der Saison aufgebaut werden. Das Berechnungsmodell geht von einer sehr hohen
Verfügbarkeit der Mitarbeiter aus. Dies beruht auf den Erfahrungen der letzten
Jahre, da der Krankenstand bei den Fachangestellten in den vergangenen Jahren
während der Saison unterdurchschnittlich niedrig war.
Die Erhöhung der Eintrittspreise erfolgt aufgrund der zu erhebenden Mehrwertsteuer von 19 % (Spaßbad Wanzleben) bzw. 7 % (Freibad ZD Klein Wanzleben). Dabei wird der sich ergebene Zahlenwert auf eine Stelle nach dem Komma aufgerundet. Der Unterschied bei den Mehrwertsteuersätzen für die Bäder liegt an der Ausstattung des Spaßbades Wanzleben mit umsatzsteuerrelevanten Angeboten.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt
Anlagenverzeichnis:
4. Änderungssatzung über die Benutzung der Freibäder der Stadt Wanzleben - Börde