Vom beauftragten PB
Möhler und Partner (Beitrittsbeschluss 181/BM/19-24) wurden wir über die
Ergebnisse zur Umgebungslärmkartierung der Stufe 4 an den Hauptverkehrsstraßen
in Sachsen-Anhalt in der Stadt Wanzleben-Börde informiert.
Die einzelnen
Ergebnisse sind dem Ergebnisbericht Umgebungslärmkartierung Stufe 4
an
Hauptverkehrsstraßen in Sachsen-Anhalt in der Stadt Wanzleben-Börden in der
Anlage zu entnehmen.
Bei der bisherigen
Verfahrenspraxis haben die Städte/Gemeinden geprüft, ob die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes
erforderlich ist, wenn es betroffene Einwohner
gibt, die im
Nachtzeitraum Lärmeinwirkungen von L Night > 55 dB ausgesetzt sind.
Das Ergebnis der
Lärmkartierung 3. Stufe in der Stadt Wanzleben - Börde:
6 Einwohner mit L
Night > 55 dB waren betroffen.
Das Ergebnis der
aktuelle Lärmkartierung 4. Stufe in der Stadt Wanzleben - Börde:
8 Einwohner mit L
Night > 55 dB waren betroffen.
In der 4. Stufe wird
eine neue Verfahrensweise angewendet.
Aufgrund eines
Urteils des EuGHs gegenüber dem Mitgliedsstaat Portugal besteht nunmehr für
jede lärmkartierungspflichtige Stadt/Gemeinde die Verpflichtung losgelöst von
den ermittelten Einwohnerbetroffenheiten einen Lärmaktionsplan aufzustellen
Als Konsequenzen ist
die Stadt Wanzleben Börde unter Beachtung der vorliegenden
Lärmkartierungsergebnisse zur fristgerechten Aufstellung eines
Lärmaktionsplanes bis zum 18.07.2024 verpflichtet. In der 3. Stufe wurde der
erstellte Bericht über die Lärmkartierung seitens des Umweltbundesamtes nicht
an die EU
Kommission
weitergeleitet. Auf die zugrundeliegenden Gründe ist im aktuellen
Lärmaktionsplan einzugehen.
Ausblick auf die
durchzuführende Lärmaktionsplanung bis 18.07.2024:
Sicherstellung der
Mitwirkungsmöglichkeit der Öffentlichkeit an der
Ausarbeitung des
Lärmaktionsplanes nach § 47 d Abs.3 BImSchG
Vorstufe
-
vorliegende Vorstellung der
Lärmkartierungsergebnisse ist Bestandteil der Öffentlichkeitsinformation und
-beteiligung bei der Ausarbeitung des Lärmaktionsplanes
-
alle
Lärmkartierungsergebnisse sowie eine interaktive Lärmkarte können auf der
Internetsite des Landesamtes für Umweltschutz eingesehen werden
1. Stufe
Unterrichtung der
Öffentlichkeit über Lärmaktionsplanaufstellung (Darstellung der Veranlassung,
allgemeine Ziele und Zwecke der Planung, sich unterscheidende Vorschläge zur
Lärmminderung und deren Auswirkungen) in geeigneter Weise (z. B. Presse,
Internet, öffentliche Veranstaltungen u.a.) i.V.m . der Möglichkeit eigene
Vorschläge einzubringen
2. Stufe
-
Aufstellung
des Planentwurfes i.V. m. öffentlicher Bekanntmachung (z. B. Internet;
Bekanntmachung im lokalen Amtsblatt wird empfohlen)
- Gelegenheit zur Äußerung zum Planentwurf durch Auslegung (4 Wochen) und 2 weitere Wochen
Finanzierung:
Es werden Mittel in Höhe von 2.000,00 € in der
Haushaltsstelle 5.1.1.01.543102 für das HHJ 2023 und 2024 eingestellt.
Anlagenverzeichnis:
Statistikbericht Wanzleben - Börde
Präsentationsvorlage Sachsen-Anhat-Wanzleben-Börde
Methodikbericht Lärmkartierung Straßen-Anhalt 14-09-22