Betreff
Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit zum Stadtinspektor
Vorlage
310/BM/19-24
Art
BV-BM

Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde beschließt das Beamtenverhältnis auf Probe von Herrn Stadtinspektor Christian Filly mit Wirkung vom 01.01.2023 in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit umzuwandeln.


Herr Filly wurde ab dem 01.01.2020 in das Beamtenverhältnis auf Probe zur späteren Verwendung auf Lebenszeit berufen und nahm wie schon zuvor Aufgaben im Hauptamt der Stadt Wanzleben - Börde wahr.

 

Probezeit ist die Zeit im Beamtenverhältnis auf Probe, während der sich der Beamte bewähren soll. (§ 20 Abs. 1 Beamtengesetz des Landes Sachsen-Anhalt - LBG LSA).

Die regelmäßige Probezeit dauert drei Jahre (§ 20 Abs. 2 LBG LSA).

 

Die fachlichen und persönlichen Leistungen wurden anhand der vorgeschriebenen Beurteilungen nach § 21 LBG LSA dokumentiert und die erforderlichen gesundheitlichen Voraussetzungen durch den Amtsarzt bestätigt.

 

Nach dem die beamtenrechtlichen Voraussetzungen vorliegen, wird empfohlen, Herrn Christian Filly mit Wirkung vom 01.01.2023 in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit zu übernehmen.