Betreff
Überplanmäßige Aufwendungen 3.6.5.10.545200 Kostenerstattungen für die Aufwendungen von Dritten an Gemeinden
Vorlage
311/BM/19-24
Art
BV-BM

Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde beschließt die überplanmäßigen Aufwendungen in der Haushaltsstelle 3.6.5.10.545200 in Höhe von 134.730,48 €.


Mit Datum vom 24.10.2022 rechnet die Verbandsgemeinde „Obere Aller“ Eilsleben die Fremdkinderbetreuung für das Jahr 2021 (insgesamt: 131.969,50 €) ab. Da die Verbandsgemeinde „Obere Aller“ Eilsleben aber bereits im Haushaltsjahr 2022 die Haushaltsjahre 2019 und 2020 (insgesamt: 156.361,43 €) abgerechnet hat, reicht der Haushaltsansatz im Jahr 2022 nicht mehr aus, um alle Forderungen auszugleichen. Darüber hinaus stellt die Einheitsgemeinde Barleben nunmehr die Abrechnung für das Haushaltsjahr 2019 auf.


Die Finanzierung erfolgt in Höhe von 48.969,64 € aus der Haushaltsstelle: 3.6.5.10.545800 Erstattungen für die Aufwendungen an übrige Bereiche und in Höhe von 85.760,84 € aus dem laufenden Finanzmittelbestand.