Betreff
Aufstellungsbeschluss B-Plan "Sportplatz" OT Domersleben
Vorlage
313/BM/19-24
Art
BV-BM

Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde beschließt die Aufstellung des B-Planes "Sportplatz“ im OT Domersleben gemäß § 2 Abs. 1 BauGB im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB i. V.  m. § 13a und § 13 BauGB.

 

Ziel der Planung ist die Errichtung von Wohngebäuden um den bestehenden Bedarf zu decken.

 

Der Geltungsbereich des B-Planes hat eine Größe von ca. 2,2 ha.

(Geltungsbereich des Plangebietes, Plandarstellung als Anlage).

 

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 und Satz 2 BauGB öffentlich bekannt zu machen.


Die Durchführung des Bauleitplanverfahrens soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen mit der Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes (WA) gemäß § 4 BauNVO für die Errichtung von Einfamilienhäusern schaffen.

 

Im südöstlichen Bereich des Ortsteiles Domersleben befindet sich der Sportplatz. Dieser ist nicht mehr in Nutzung bzw. wird nicht mehr bespielt. Die Fläche soll daher einer Wohnbebauung zugeführt werden.

 

Die o. g. Fläche befindet sich gemäß § 35 BauGB im Außenbereich. Zur bauplanungsrechtlichen Sicherung der geplanten Nutzung ist daher die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.

 

Im F-Plan wurde das Plangebiet als Grünfläche Zweckbestimmung „Sportplatz“ dargestellt. Der Bebauungsplan wird nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt, dieser ist im Wege der Berichtigung anzupassen.

 

Nach § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB sind Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit dies für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Die vorliegende Planung ist erforderlich, um die städtebauliche Ordnung – insbesondere um dem gestiegenen eigenen Bedarf sowie den zusätzlichen Bedarf für die Ansiedlung von Intel-Mitarbeitern nach Bauland kurzfristig nachzukommen.

 

Das Plangebiet ist somit Bestandteil einer geordneten städtebaulichen Entwicklung.

Auf Grundlage des vorliegenden B-Planes werden für die Flächen im Plangebiet, die Art der baulichen Nutzung, die Überbaubarkeit der Grundstücksflächen sowie die Erschließung geregelt.

 

Der Geltungsbereich des B-Planes umfasst das Flurstück 628, Gemarkung Domersleben, in der Flur 11.

 

Die Stadt Wanzleben - Börde hat geprüft und sich für die Anwendung des vereinfachten Verfahren nach § 13b BauGB entschlossen. Das Verfahren selbst ist in den §§ 1 bis 13 b BauGB geregelt.

 


Anlagenverzeichnis:

Lageplan Geltungsbereich B-Plan „Sportplatz“