1. Der Stadtrat der
Stadt Wanzleben - Börde fasst den Abwägungsbeschluss zum Entwurf des B-Planes
"Nördlich An der Hauptstraße 1" der Stadt Wanzleben - Börde OT
Eggenstedt gemäß § 1 Abs. 7 BauGB.
2. Die im Ergebnis
der Beteiligungen nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB zum Entwurf des B-Planes
(Stand Dezember 2022) vorgebrachten Anregungen und Hinweise in den
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
entsprechen denen in der Abwägungstabelle (Seite 1 bis 10) - als Anlage zum
Abwägungsbeschluss.
Von der
Öffentlichkeit wurden keine Hinweise und Anregungen vorgebracht.
Die
Abwägungsentscheidung erfolgte mit folgenden Ergebnissen:
teilweise
berücksichtigt werden Anregungen vom:
- Landkreis Börde
3. Die
Abwägungstabelle (bestehend aus den Seiten 1 bis 10) wird Bestandteil des
Abwägungsbeschlusses.
4. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Behörden deren Anregungen und Hinweise den Inhalt des B-Planes wesentlich berühren, vom Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe Kenntnis zu geben.
Der Stadtrat der
Stadt Wanzleben - Börde hat am 22.09.2022 die Aufstellung des B-Planes
"Nördlich An der Hauptstraße 1" in der Ortschaft Eggenstedt nach §
13a BauGB, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB
beschlossen.
Die Durchführung des
Bauleitplanverfahrens soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen mit der
Festsetzung eines Mischgebietes (MI) gemäß § 6 BauNVO für die Errichtung eines
Wohnhauses schaffen.
Der vom Stadtrat der
Stadt Wanzleben - Börde in der öffentlichen Sitzung am 22.09.2022 gebilligte
und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes "Nördlich An der
Hauptstraße 1" der Stadt Wanzleben - Börde OT Stadt Wanzleben sowie der
Entwurf der Begründung lagen in der Zeit vom 03.11.2022 bis einschließlich 06.12.2022
öffentlich aus.
Die Beteiligung der
berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2
BauGB erfolgte mit Anschreiben vom 26.09.2022.
Als nächster Verfahrensschritt erfolgt die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gemäß § 1 Abs. 7 BauGB.
Anlagenverzeichnis:
Abwägungstabelle B-Plan „Nördlich An der Hauptstraße 1“ OT Eggenstedt