Betreff
Abwägungsbeschluss B-Plan "Nördlich An der Hauptstraße 1" OT Eggenstedt
Vorlage
315/BM/19-24
Art
BV-BM

1. Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde fasst den Abwägungsbeschluss zum Entwurf des B-Planes "Nördlich An der Hauptstraße 1" der Stadt Wanzleben - Börde OT Eggenstedt gemäß § 1 Abs. 7 BauGB.

 

2. Die im Ergebnis der Beteiligungen nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB zum Entwurf des B-Planes (Stand Dezember 2022) vorgebrachten Anregungen und Hinweise in den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechen denen in der Abwägungstabelle (Seite 1 bis 10) - als Anlage zum Abwägungsbeschluss.

Von der Öffentlichkeit wurden keine Hinweise und Anregungen vorgebracht.

Die Abwägungsentscheidung erfolgte mit folgenden Ergebnissen:

teilweise berücksichtigt werden Anregungen vom:

- Landkreis Börde

 

3. Die Abwägungstabelle (bestehend aus den Seiten 1 bis 10) wird Bestandteil des Abwägungsbeschlusses.

 

4. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Behörden deren Anregungen und Hinweise den Inhalt des B-Planes wesentlich berühren, vom Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe Kenntnis zu geben.

 


Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde hat am 22.09.2022 die Aufstellung des B-Planes "Nördlich An der Hauptstraße 1" in der Ortschaft Eggenstedt nach § 13a BauGB, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB beschlossen.

Die Durchführung des Bauleitplanverfahrens soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen mit der Festsetzung eines Mischgebietes (MI) gemäß § 6 BauNVO für die Errichtung eines Wohnhauses schaffen.

 

Der vom Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde in der öffentlichen Sitzung am 22.09.2022 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes "Nördlich An der Hauptstraße 1" der Stadt Wanzleben - Börde OT Stadt Wanzleben sowie der Entwurf der Begründung lagen in der Zeit vom 03.11.2022 bis einschließlich 06.12.2022 öffentlich aus.

 

Die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte mit Anschreiben vom 26.09.2022.

Als nächster Verfahrensschritt erfolgt die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gemäß § 1 Abs. 7 BauGB.

 


 

 


Anlagenverzeichnis:

Abwägungstabelle B-Plan „Nördlich An der Hauptstraße 1“ OT Eggenstedt