Betreff
Satzungsbeschluss B-Plan "Nördlich An der Hauptstraße 1" OT Eggenstedt
Vorlage
316/BM/19-24
Art
BV-BM

1. Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde beschließt den B-Plan " Nördlich An der Hauptstraße 1" OT Eggenstedt, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B), Planungsstand Dezember 2022, als Satzung.

 

2. Die Begründung mit Anlagen (Satzungsfassung, Stand Dezember 2022) wird gebilligt.

 

3. Der Bürgermeister wird beauftragt den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 BauGB durch öffentliche Bekanntmachung in Kraft zu setzen. Dabei ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zeitgleich werden die Unterlagen ins gemeindliche Internetportal der Stadt eingestellt.

 


Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde hat am 22.09.2022 die Aufstellung des

B-Planes "Nördlich An der Hauptstraße 1" in der Ortschaft Eggenstedt nach § 13a BauGB, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB beschlossen.

Die Durchführung des Bauleitplanverfahrens soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen mit der Festsetzung eines Mischgebietes (MI) gemäß § 6 BauNVO für die Errichtung eines Wohnhauses schaffen.


Der vom Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde in der öffentlichen Sitzung am 22.09.2022 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes

"Nördlich An der Hauptstraße 1" der Stadt Wanzleben - Börde OT Stadt Wanzleben sowie der Entwurf der Begründung lagen in der Zeit vom 03.11.2022 bis einschließlich 06.12.2022 öffentlich aus.


Die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte mit Anschreiben vom 26.09.2022. Die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gemäß § 1 Abs. 7 BauGB ist erfolgt.

Nunmehr ist der Verfahrensschritt zur Beteiligung gemäß §§ 3 und 4 BauGB abgeschlossen.

Da es im Ergebnis der Abwägung zu keiner wesentlichen Änderung des B-Planes kommt, welche einer erneuten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung bedarf, kann die Satzung über den Bebauungsplan "Nördlich An der Hauptstraße 1" der Stadt Wanzleben - Börde OT Stadt Wanzleben beschlossen werden.

 


 

 


Anlagenverzeichnis:

Planteil B-Plan " Nördlich An der Hauptstraße 1" OT Eggenstedt

Begründung B-Plan " Nördlich An der Hauptstraße 1" OT Eggenstedt